
Abmahnung wegen irreführender Werbung – „Echtes Leder“
von Media Kanzlei
Die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt wieder ab. Diesmal für die Scarpe Vita GmbH. Im Online-Geschäft stellt sich oft die Frage, ob und wann die Bezeichnung „Leder“ bzw. „Echtes Leder“ für ein Produkt wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann.Â
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Werbeangaben, die ein Unternehmer zur stofflichen Beschaffenheit des angebotenen Produkts macht, für den Verkehr von wesentlicher Bedeutung, da aus diesen Angaben auf bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen, insbesondere auf die Güte der Ware, geschlossen wird. Angaben über die stoffliche Beschaffenheit, die nicht der Wahrheit entsprechen, sind daher in aller Regel irreführend. Das gilt in besonderem Maße, wenn fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Naturprodukt, mit dem die angesprochenen Verkehrskreise eine Qualitätsvorstellung verbinden (BGH GRUR 1960, 567, 570 – Kunstglas; BGH GRUR 1961, 361, 364 – Hautleim).
Die Verkäufer können also mit falscher Bezeichnung „Leder“ bzw. „Echtes Leder“ irreführende Angaben über die Beschaffenheit ihrer Produkte machen und damit eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne der §§ 3, 5 UWG begehen.Â
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Welche Materialien dürfen als „Leder“ bezeichnet werden?
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Wann ein Produkt tatsächlich als „Leder“ bzw. „Echtes Leder“ bezeichnet werden darf, definiert die Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A2 „Abgrenzung des Begriffes Leder gegenüber anderen Materialien“. RAL-Vereinbarungen sind zwar keine Gesetze, aber die Nichtbeachtung von RAL-Vereinbarungen im Wirtschaftsverkehr wird von den Gerichten regelmäßig als Verstoß gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts angesehen.Â
Nach der Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A2 darf als „Leder“ oder „Echtes Leder“ beim Angebot oder Verkauf nur ein Material bezeichnet werden, welches „aus der ungespaltenen oder gespaltenen tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist.“ Werden lederähnliche Materialien, die nicht aus Haut bzw. Fell hergestellt werden, mit Wortverbindungen bezeichnet, die auf ein Leder hinweisen könnten, so ist dieses grundsätzlich unzulässig.
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Was ist mit „Kunstleder“, „Textilleder“ oder „beschichtetem Leder“?
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Nach der Rechtsprechung gilt etwas anderes für „Kunstleder“. Dieser Begriff ist zum einen seit Jahrzehnten eingeführt und schon deshalb in seiner Bedeutung für alle Verbraucher klar. Zum anderen wird durch das vorangestellte Wort „Kunst“ unmissverständlich offengelegt, dass es sich insgesamt um kein Naturprodukt handelt. Dabei sollte zur Vermeidung von abweichenden Beurteilungen die Bezeichnung „Kunstleder“ als zusammenhängendes Wort geschrieben und nicht in der Form „Kunst Leder“ oder „Kunst-Leder“ formuliert werden, da sie dem „Leder“ einen hervorgehobenen Bedeutungsgehalt zusprechen. Auch die Bezeichnung „Textilleder“ ist irreführend und somit unzulässig, da es sich um einen mehrdeutigen Begriff handelt (OLG Bamberg, Urteil vom 21.03.2012 – 3 U 219/11).Â
Bei Leder oder Spaltleder mit einem, auf der Außenseite aufgebrachten Oberflächenüberzug, der eine Dicke von mehr als 0,15 mm aufweist, jedoch ein Drittel der Gesamtdicke des Materials nicht überschreitet, sollte ggfl. die Bezeichnung „beschichtetes Leder“ angewendet werden.
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Ist die Abmahnung von Scarpe Vita durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft berechtigt?
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Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Jedoch muss eine Abmahnung auch immer ernst genommen werden, da die Verpflichtung durch eine Unterlassungserklärung in der Regel einen großen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellen kann. Die Berechtigung der Abmahnung kann erst nach Prüfung des konkreten Sachverhaltes bewertet werden. Voreilig unterschreiben sollten Sie bei derartigen Abmahnungen jedoch nicht. Die Anwälte der Media Kanzlei können Ihnen mit Rat und Tat beistehen und Ihnen die möglichen Handlungsoptionen erläutern.Â
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Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/tasche-lederware-handtasche-1565402/
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