Hate Speech – Anwalt hilft!

Sie sind Opfer von Hate Speech im Internet? - Anwalt hilft!

Sie erhalten Beleidigungen, Drohbotschaften oder über Sie werden Gerüchte und Unwahrheiten im Internet verbreitet? Aufgrund eines eigenen Posts ergeht nun ein Shitstorm über Sie? Sie sind Opfer einer Hasskampagne? Kontaktieren Sie uns jetzt und vertrauen Sie auf unsere hervorragende Expertise im Persönlichkeitsrechtsschutz!

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

“Wir arbeiten mit der gemeinnützigen Organisation Hate Aid zusammen und haben bereits über 500 Angelegenheiten zu Hate Speech bearbeitet.”

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Rechtsanwaltskanzlei in den Medien

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

weitere Auszeichnungen:

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022

Media Kanzlei erhält Auszeichnung Anwalt des Jahres
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI

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Was ist ein Shitstorm und Hate Speech

Shitstorms und Hate Speech sind neue Ausformungen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Person, die regelmäßig über die neuen Medien und sozialen Netzwerke verbreitet werden. In der Anonymität eines mit Nickname versehenen Online-Profils fühlen sich Hetzer und Verbreiter von Beleidigungen und Schmähungen sicher und teilen Inhalte, die sie in der analogen Welt vermutlich niemals kommunizieren würden.

Oftmals werden schwerste Beleidigungen oder gar Drohungen ausgesprochen und das Opfer von Hate Speech sieht sich mit einer Fülle solcher Posts, die mit aller Öffentlichkeit werden, konfrontiert.

Hate Speech und soziales Netzwerk

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Hate Speech Kanzlei haben sich unter anderem auf die sozialen Netzwerke spezialisiert, die regelmäßig der Ausgangspunkt von Hate Speech sind. Aus Erfahrungen wissen wir, dass man einem Shitstorm oder der unkontrollierbaren Weiterverbreitung von Hass und Hetze nur dann Herr werden kann, wenn man schnellstmöglich gegen alle Verbreiter – auch das soziale Netzwerk selbst – vorgeht, um den rechtswidrigen Content löschen zu lassen. Besonders schwierig ist dabei oftmals, die Täter aus der Anonymität zu heben, um gegen sie rechtlich vorgehen zu können.

Das im Jahr 2017 neu eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bietet hier die Möglichkeit, Auskunftsansprüche gegen die Portalbetreiber durchzusetzen, die eine Vielzahl an Daten von jedem User gespeichert haben, sodass der Verfasser eines anonymen Posts enttarnt werden kann. Auch eine Strafanzeige kann helfen, den Täter zu ermitteln. 

Erst, wenn der Täter ermittelt ist, können gegen ihn bestehende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Hate Pages und Feindeslisten in sozialen Netzwerken

Eine weitere Ausgestaltung von Hass im Netz findet sich bei sogenannten Hate Pages. Diese Seiten werden oft auf einem sozialen Netzwerk eröffnet, um betroffene Personen dort zielgerichtet zu beleidigen und zu diffamieren.

Oftmals schließen sich diesen Hetzjagden viele verschiedene Nutzer an und glauben durch die Anonymität im internet, dass es sich dabei um einen rechtsfreien Raum handelt. Dem ist jedoch eindeutig nicht so.

Vielmehr werden viele der getätigten Äußerungen auf solchen Hate Pages durchaus strafrechtlich relevant sein. Zum einen hat dies zur Folge, dass die Netzwerkbetreiber zum Löschen von rechtswidrigen Beiträgen durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet sind und zum anderen besteht für die betroffene Person die Möglichkeit einen Auskunftsanspruch gegen den Netzwerkbetreiber geltend zu machen. So kann in der Folge auch zivilrechtlich gegen die Nutzerin oder den Nutzer vorgegangen werden. Sofern die Hate Page auch nur zur Bereithaltung von beleidigenden und diffamierenden Inhalten dient, wird unser Team auch hier die Löschung durch den Netzwerkbetreiber durchsetzen.

Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie hierzu. Machen Sie einfach einen Termin online bei uns oder melden Sie sich telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne!

Anonyme bzw. unbekannte Täter ermitteln

Auch im Zivilrecht trifft man auf das Problem, dass die gegnerische Seite unbekannt ist oder der Täter anonym im Web auftritt. Häufig tritt der Fall ein, dass der eigene Ruf in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter, TikTok und Co. mittels Veröffentlichung eines Kommentars oder Posts geschädigt wird. Dabei agiert der Kommentierende unter einem Pseudonym und ist deshalb nicht unmittelbar identifizierbar.

Als Betroffener fühlt man sich machtlos, wenn auf der gegnerischen Seite eine unbekannte Person steht. Oft wird vermittelt, dass es keine Erfolgschancen gegen unbekannte oder anonyme Täter gäbe. Diesem Mythos wollen wir jedoch entgegenwirken und möchten im Folgenden aufzeigen, welche Möglichkeiten man hat, gegen unbekannte bzw. anonyme Täter vorzugehen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei haben bereits zahlreiche Verfahren geführt, in denen zunächst ein unbekannter bzw. anonymer Täter auf der gegnerischen Seite stand, der jedoch dann erfolgreich von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden konnte.

Was kann ich bei einem unbekannte bzw. anonymen Täter tun?

Bei einem unbekannte bzw. anonymen Täter kann man zunächst selbst tätig werden bzw. sich rechtliche Hilfe holen:

  1. Indizien sammeln, die auf die Identität des Täters hinweisen könnten (Bspw: Fotos, Verlinkungen, etc.)
  2. Strafanzeige erstatten
  3. Klage auf Auskunftsanspruch gegen die Social Media Plattform erheben

Beleidigt Sie jemand, so ist dies eine Straftat im Sinn des § 185 StGB. Verbreitet der Täter unwahre Tatsachen, die geeignet sind, Ihren guten Ruf in der Öffentlichkeit herabzusetzen, so ist dies eine üble Nachrede. Ihnen steht in diesen Fällen das Recht zu, bei einer Strafbehörde Strafanzeige zu erstatten.

Der Vorteil der Strafanzeige ist, dass sie mit geringem Aufwand und Kosten verbunden ist. Wenn Sie die Strafanzeige selbst erstatten, kostet diese nichts.

Den Nachteil der Strafanzeige sah man zuletzt im ZDF Magazin Royal mit Jan Böhmermann. Die Delikte werden von einigen Strafvollzugsbehörden leider nicht mit großem Eifer verfolgt und die Ermittlungsverfahren entweder erst gar nicht begonnen oder viel zu früh eingestellt. Man braucht daher Glück beim zuständigen Sachbearbeiter.

Höhere Erfolgschancen bei der Bearbeitung der Strafanzeige hat man, wenn diese von einer Anwaltskanzlei gestellt wird. Dies übt Druck auf die Behörden aus, die Ermittlung des Täters ordnungsgemäß durchzuführen. Ein Rechtsanwalt kann zudem die Ermittlungsakte anfordern und so selbst einen Blick auf die Ermittlungshinweise werfen. Sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, jedoch ein Ermittlungsfehler vorliegen, kann ein Rechtsanwalt Einspruch erheben, sodass das Verfahren wieder aufgenommen werden muss.

Die Media Kanzlei hat im Namen ihrer Mandanten bereits zahlreiche Strafanzeigen gestellt, durch welche anschließend erfolgreich ein Täter durch die Staatsanwaltschaft ermittelt werden konnte.

  1. Ist der Täter ermittelt, ist sodann eine anwaltliche Abmahnung möglich. Sie hat den Vorteil, dass der Täter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Kosten Ihres Anwalts tragen muss. Dies führt regelmäßig zu einer Befriedigung des Konflikts.

    Bei mehreren Verstößen haben Sie die Möglichkeit eine Geldentschädigung zu verlangen. Für Luisa Neubauer konnten wir eine solche Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro durchsetzen. Damit ein solcher Fall erfolgreich ist, muss die getätigte Äußerung Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzen. Gute Chancen hat man dann, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen handelt. Eine Beleidigung liegt regelmäßig vor, wenn Fäkalausdrücke getätigt werden. Von Tatsachenbehauptungen spricht man demgegenüber, wenn etwas dem Beweis zugänglich ist. Wir empfehlen, sich gegen verbreitete Unwahrheiten oder Beleidigungen immer zu wehren, damit diese unterbunden werden.

Täterermittlung durch Auskunftsanspruch gegen Facebook, Instagram, Twitter, TikTok & Co.

Als weitere Möglichkeit können Sie eine Klage auf Auskunft gegen die Social Media Plattform in Betracht ziehen, damit diese dann die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten des Täters herausgeben. Durch die Datenschutzgrundverordnung ist es den Plattformen normalerweise nicht gestattet, personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen an Dritte weiterzugeben. Erhebt man jedoch eine Klage gerichtet auf einen Auskunftsanspruch und das zuständige Gericht gibt dieser statt, ermöglicht das den Plattformen die entsprechenden Daten herauszugeben.

Diesen Auskunftsanspruch hat die Media Kanzlei beispielsweise für Renate Künast erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt.

Erhält man dann die Daten des Täters, sodass dieser nun identifizierbar ist, kann anschließend ebenfalls eine anwaltliche Abmahnung erfolgen.

Stalking und Täterermittlung

Die Ermittlung von Tätern bei Stalking kann ebenfalls eine komplexe Angelegenheit sein und erfordert oft die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, Opfern und möglicherweise auch Experten.

Im Folgenden zählen wir einige Schritte auf, die normalerweise unternommen werden, um Täter zu ermitteln:

 

  1. Opfer sollten die Stalking-Vorfälle so detailliert wie möglich dokumentieren, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Vorfälle. Dies kann helfen, ein Muster zu erkennen und die Identität des Täters zu ermitteln.
  2. Die Strafverfolgungsbehörden sollten informiert werden, wenn Stalking stattfindet. Die Polizei kann eine Anzeige aufnehmen und eine Ermittlung einleiten, um den Täter zu identifizieren.
  3. Wenn der Täter bereits bekannt ist, kann die Polizei eine Überwachung durchführen oder eine einstweilige Verfügung gegen den Täter beantragen, um das Opfer zu schützen.
  4. Wenn der Täter unbekannt ist, kann die Polizei auf andere Methoden zurückgreifen, um den Täter zu identifizieren, wie beispielsweise das Sammeln von Beweisen oder das Überwachen von Social-Media-Konten oder Telefonaktivitäten.
  5. In einigen Fällen kann es hilfreich sein, einen Privatdetektiv oder einen Experten für Computersicherheit hinzuzuziehen, um den Täter zu identifizieren oder zu lokalisieren.

Es ist wichtig, dass Opfer von Stalking jede Belästigung melden und alle Beweise sammeln, die sie haben, um den Strafverfolgungsbehörden bei der Identifizierung des Täters zu helfen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei unterstützen gerne dabei, die Strafanzeige in die Wege zu leiten und bei Bekanntwerden des Täters einen Gewaltschutzantrag mittels einstweiliger Verfügung in die Wege zu leiten.

Media Kanzlei unterstützt bei der Täterermittlung

Sind Sie von einer Rufschädigung oder Stalking betroffen und der Täter ist Ihnen unbekannt oder anonym, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie dabei, eine Strafanzeige zu stellen und begleiten Sie bei den anschließenden Schritten. Zudem helfen wir Ihnen gerne, einen Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

Anwalt für Hate Speech

Die Anwälte unserer Hate Speech Kanzlei helfen Ihnen bei allen Schritten und unterstützt Sie. Bei Auskunftsanträgen und im Bereich des Vorgehens gegen Portalbetreiber sind wir unter den Pionieren und wissen mit dem teilweise verschlagenen Vorgehen von Betreibern wie Facebook und Google umzugehen, die sich regelmäßig gegen die Beauskunftung wehren und dabei in rechtlicher Hinsicht sämtliche Register – hin und wieder auch solche, die an Unlauterkeit grenzen – ziehen. Sprechen Sie einen Anwalt für Hate Speech bei uns an, wenn auch Sie Opfer von Hass im Netz geworden sind.

Fachanwalt Medienrecht zu Hate Speech

Nachfolgend ist unser Fachanwalt für Medienrecht Dr. Severin Riemenschneider im Interview mit dem HR zum Thema Hate Speech zu sehen:

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