Wir unterstützen Sie in Krisensituationen

Beiträge in Presse oder Rundfunk sind nicht immer zulässig. Wir gehen für Sie gegen rechtswidrige Berichterstattung vor. Schützen Sie Ihren guten Ruf und verhindern Sie unwahre Behauptungen, die Ihnen oder Ihrem Unternehmen schaden können. Profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung und kontaktieren Sie uns noch heute.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Rechtsanwaltskanzlei in den Medien

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Inhaltsverzeichnis

Skandalisierender Pressebericht schädigt Unternehmensreputation?

In jeder Unternehmensgeschichte gibt es auch schwierige Phasen, die häufig von einer skandalisierenden Presseberichterstattung begleitet werden. Ganz gleich, ob Entlassungen bevorstehen oder sich ein Mitglied des Managements ungebührlich verhalten hat, ob das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt oder, ob ein Produktrückruf ansteht. Aus jedem Problem lässt sich ein Skandal formulieren, der die Unternehmensreputation schädigt. Dies wird gerade von Boulevardzeitungen aber auch von allen anderen Medien gerne genutzt, um öffentlichkeitswirksame Berichterstattungen zu verbreiten.

Damit der gute Ruf und die Reputation Ihres Unternehmens nicht in Misskredit gerät, gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine derartige Entwicklung zu reagieren. Es sollte frühzeitig eruiert werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die Geschichte medial ausgeschlachtet wird.

Ist eine gewisse Wahrscheinlich hierfür gegeben, kann man der medialen Berichterstattung vorgreifen, indem man selbst eine Stellungnahme verfasst und diese an die Öffentlichkeit bringt. Wichtig sind vor allem die Interaktion und Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern, diese sollten von einem negativ konnotierten Vorfall bestenfalls direkt von Ihnen erfahren und nicht erst aus den Medien.

Die Inhalte einer solchen Stellungnahme sollten möglichst unverfänglich formuliert werden und nur so viele Details wie nötig enthalten. Die Wortwahl ist entscheidend, ebenso der richtige Tonfall – der abhängig vom jeweiligen Vorfall und dem angesprochenen Empfängerkreis unterschiedlich ausfallen kann, jedoch immer diplomatisch sein sollte – und vor allem die Vermeidung von Doppeldeutigkeiten oder Undeutlichkeiten, die zu weiteren Spekulationen führen könnten. Als erfahrene Anwälte im Reputationsmanagement konnten wir schon viele Unternehmen bei der Formulierung entsprechender Stellungnahmen unterstützen, um in Krisenzeiten die Außendarstellung des Unternehmens zu profilieren.

Auch der Umgang mit Presseanfragen ist wichtiger Teil des Reputationsmanagements im Krisenfall und sollten von einem auf Reputationsschutz spezialisierten Anwalt oder Anwältin begleitet werden. In presserechtlicher Hinsicht sind die Medien gehalten, eine Stellungnahme vom Betroffenen einzuholen, bevor sie eine Berichterstattung veröffentlichen.

Ob und wie auf eine solche Anfrage reagiert werden sollte, um den Bericht zugunsten der Unternehmensreputation zu beeinflussen ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der Regel gilt auch hier, dass nur so viele Informationen wie nötig und so wenige wie möglich herausgegeben werden sollten. Gerne helfen Ihnen unsere auf den Reputationsschutz spezailisierte Anwälte im Umgang mit Pressevertretern und werden zum Sprachrohr Ihres Unternehmens oder formulieren die Antworten auf Presseanfragen für Sie.

Strategischer Reputationsschutz

Negative Stimmen in der Öffentlichkeit gibt es über jedes Unternehmen – ob diese von Privatpersonen im Rahmen von Bewertungen (s. schlechte Bewertung) oder Leserbriefen kundgetan werden oder in der Tageszeitung zu lesen sind (s. Presserecht – schlechte Presse): wir prüfen die Äußerungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin und stehen Ihnen bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite. Sollte ein Bericht nicht die Grenze zur Unzulässigkeit überschreiten und von der Meinungs-, Presse- oder Informationsfreiheit gedeckt sein, kann dennoch ein Warn- oder Informationsschreiben sinnvoll sein, um den Verfasser von weiteren derartigen Äußerungen in der Zukunft abzuhalten.

Hier ist häufig strategischer Reputationsschutz gefragt, wobei vor allem Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Gegner zählt. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Reputationsschutzkanzlei hatten bereits eine Vielzahl an regionalen, überregionalen und internationalen Tageszeitungen auf der Gegenseite, sind bereits gegen die meisten in Deutschland ansässigen Verlagshäuser vorgegangen und haben die weltgrößten Onlinekonzerne erfolgreich für ihre Mandanten in Anspruch genommen. Presserecht ist unser Tagesgeschäft, sodass wir mit Kompetenz und Erfahrung den für Ihr konkretes Reputationsproblem bestmöglichen Lösungsweg finden.

Prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit

Ihr Unternehmen ist in ein Gerichtsverfahren verwickelt? Ganz gleich, ob auf Aktiv- oder Passivseite, ob es sich um einen Zivil- oder Strafprozess handelt: gerichtliche Streitigkeiten können Anlass für eine negative Publicity bieten. Da die allermeisten Gerichtsverfahren in Deutschland öffentlich sind, wird es bei einer die Öffentlichkeit berührende Frage nicht zu vermeiden sein, dass auch die Presse über das Verfahren berichtet. Folgeprozesse wegen einer unzulässigen Berichterstattung über Gerichtsverfahren sind keine Seltenheit.

Auch in einer solchen Situation stehen Ihnen unsere auf die prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit spezialisierten Anwälte beratend zur Seite und unterstützen Sie, denn unser Mandant endet nicht mit dem Urteil, sondern erst dann, wenn die Angelegenheit auch in der öffentlichen Wahrnehmung abgeschlossen ist.

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