Über Sie wurde rechtswidrig berichtet?
- Reputationsschaden vermeiden
- Unwahrheiten ausräumen
- Berichterstattung korrigieren
Beiträge in Presse oder Rundfunk sind nicht immer zulässig. Wir gehen für Sie gegen rechtswidrige Berichterstattung vor. Schützen Sie Ihren guten Ruf und verhindern Sie unwahre Behauptungen, die Ihnen oder Ihrem Unternehmen schaden können. Profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung und kontaktieren Sie uns noch heute.
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Rechtsanwaltskanzlei in den Medien
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Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
weitere Auszeichnungen:
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022
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Informieren Sie sich nachfolgend vorab zu Ihrem Rechtsproblem
Was tun bei schlechter Presse?
Schlechte Presse kann Ihren Ruf schädigen! Vermeiden Sie intime Enthüllungen und einseitige, unwahre Berichterstattung in Zeitungen.
…die “schlechte” Presseberichterstattung in der Zeitung oder einem Online-Magazin Ihren guten Ruf gefährdet, unvollständig, tendenziös oder einfach unwahr ist?
FAQ: Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema schlechte Presse erwarten können.
Unzulässiger Pressebericht
Die Rechtswidrigkeit und Unzulässigkeit eines Presseberichts kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben. Generell müssen Sie unwahre Behauptungen, also Lügen, über Ihre Person nicht hinnehmen. Ebenso wenig Berichte in einer Zeitung, die Ihr Privatleben betreffen. Was Sie in Ihrem Urlaub oder Ihrer Freizeit tun, hat in der Zeitung grundsätzlich nichts zu suchen. Äußerungen, die Ihre Intimsphäre berühren sind stets unzulässig. Hierzu zählen beispielsweise Details aus dem Sexualleben oder über Erkrankungen. Rechtswidrig sind auch regelmäßig Artikel in einer Zeitung, die den Verdacht erwecken, Sie hätten eine Straftat begangen. Bei einer Verdachtsberichterstattung in der Zeitung werden strenge Anforderung an deren Zulässigkeit gestellt.
Dem Betroffenen muss die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt werden. Hierfür muss der Redakteur den Betroffenen mit dem konkreten Vorwurf konfrontieren. Es darf zu keiner Vorverurteilung kommen. Ferner muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist die Berichterstattung in der Zeitung unzulässig. Der Artikel in der Zeitung ist ehrverletzend, da bei der Berichterstattung die Herabsetzung Ihrer Person und nicht eine sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht? Dies sind Fälle unzulässiger Presseberichte.
Veröffentlichung von Fotos in der Presse
Die Veröffentlichung von Fotos in der Presse auf denen Sie zu sehen sind, ist grundsätzlich unzulässig, sollte Sie nicht Ihre Einwilligung erteilt haben oder ein besonderes Berichterstattungsinteresse vorliegen.
Ansprüche des Presserechts
Das Presserecht bieter Ihnen unterschiedliche Ansprüche, mit denen Sie und Ihr Anwalt sich gegen die schlechte Presse in einer Zeitung zur Wehr setzen können: Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Schadenersatz, Unterlassung und/oder Richtigstellung.