Rufmord und Verleumdung

FAQ: Was Sie hier zum Thema Rufmord und Verleumdung erwartet, erfahren Sie mit einem Klick:

 

 

Inhaltsverzeichnis

1.    Rufmord und Verleumdung

2.    Rufmord Definition: Was ist Rufmord?

3.    Rufmord Strafe: Ist Rufmord strafbar?

4.    Rufmord im StGB

5.    Üble Nachrede

6.    Verleumdung

7.    Strafe für üble Nachrede und Verleumdung

8.    Rufmord Geldstrafe

9.    Was tun gegen Rufmord?

10.    Abmahnung

11.    Einstweilige Verfügung

12.    Klage

13.    Strafanzeige

14.    Vorgehensweise bei Rufmord

15.    Rufmord im Internet

16.    Rufmord auf Facebook

17.   Rufmord auf Instagram

18.    Rufmord auf Whatsapp

19.    Rufmord auf Social Media

20.    Rufmord Presse

21.    Rufmord Prominent

22.    Rufmord Privatperson

23.    Rufmord Firma

24.    Rufmord Beispiele

25.    Anwalt für Medienrecht: Wehren Sie sich gegen Rufmord!

 

Rufmord und Verleumdung

Zahlreiche Gerüchte, beleidigende Äußerungen, die Verbreitung von Unwahrheiten: Rufmord (auch: Rufschädigung) kann für die Betroffenen nicht nur eine sehr belastende Erfahrung sein, sondern auch schwere langwierige Schäden verursachen. Ist der Ruf einer Person erstmal zerstört, ist es schwierig – oder gar unmöglich – diesen wieder herzustellen.

Rufmord Definition: Was ist Rufmord?

 

Was ist Rufmord? Was zählt alles dazu?

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Rufmord wohl die wiederholte starke Herabsetzung einer Person in der Öffentlichkeit. Das „Ziel“ hierbei ist es, den Ruf der betroffenen Personen derart zu schädigen, dass das Ansehen der Betroffenen nachhaltig negativ beeinträchtigt ist. Unter Rufmord können beispielsweise fallen:

  • - Schwere Beleidigungen
  • - Verbreitung von Unwahrheiten über eine Person
  • - Schmähkritik
  • - Verbreitung haltloser Gerüchte
  • - Identifizierende Nennung des Namens einer Person, ohne dass dies erforderlich wäre

Rufmord Strafe: Ist Rufmord strafbar?

 

 

Kann Rufmord strafbar sein? Die Antwort lautet ganz klar: Ja!

 

Rufmord im StGB

Im Strafgesetzbuch, kurz StGB, gibt es keine explizite Regelung mit dem Titel „Rufmord“. Die meisten rufschädlichen Äußerungen erfüllen aber die Tatbestände des § 186 StGB (Üble Nachrede) oder § 187 StGB (Verleumdung).

Üble Nachrede

 

Der Straftatbestand der üblen Nachrede wird in § 186 StGB geregelt:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der üblen Nachrede macht sich also strafbar, wer unwahre Tatsachen über eine andere Person verbreitet, die das öffentliche Ansehen dieser Person schädigen können.

Die Voraussetzungen des § 186 StGB sind:

  • - Das Behaupten einer Tatsache in Bezug auf einen anderen
  • - Die Verbreitung dieser Tatsachenbehauptung
  • - Die Eignung der Tatsachenbehauptung zur Herabwürdigung des öffentlichen Ansehens einer Person

  Hier ist es besonders wichtig, Tatsachenbehauptungen von reinen Meinungsäußerungen abzugrenzen. Im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen sind Meinungsäußerungen grundsätzlich zulässig. Auf diese Unterscheidung kommt es daher ganz besonders an. Tatsachen sind grundsätzlich dem Beweis zugänglich, das heißt, es ist beweisbar, ob sie wahr oder falsch sind. Um bloße Werturteile oder Meinungsäußerungen handelt es sich dagegen bei Äußerungen, die durch die subjektive Einschätzung darüber, ob etwas richtig oder falsch (nicht aber wahr oder unwahr!) ist, geprägt sind.

Die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist vor allem für Laien sehr schwierig. Das Team der Media Kanzlei hilft Ihnen hier gerne weiter!

 

 

 

Und wie unterscheidet sich die üble Nachrede nun von der Beleidigung gemäß § 185 StGB? Während die üble Nachrede Äußerungen umfasst, die über das Opfer getätigt werden, wendet sich der Täter mit seinen beleidigenden Äußerungen gemäß § 185 StGB direkt an das Opfer.

Verleumdung

Der Straftatbestand der Verleumdung wird direkt hinter dem der üblen Nachrede geregelt, und zwar in § 187 StGB:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Voraussetzungen des § 187 StGB entsprechen weitestgehend denen des § 186 StGB (s.o.). Auch hier muss zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen unterschieden werden. Im Unterschied zur üblen Nachrede kommt es bei der Verleumdung aber auf die Unwahrheit der Tatsachenbehauptungen an. Die verbreiteten Tatsachenbehauptungen über einen anderen, die geeignet sind, dessen öffentliche Meinung herabwürdigen, müssen auch unwahr sein.

Ob die entsprechenden Straftatbestandsvoraussetzungen vorliegen, ist für einen Laien oft schwierig einzuschätzen. Fragen Sie hierzu gerne die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei.

 

 

Strafe für üble Nachrede und Verleumdung

Welche Strafe droht bei übler Nachrede und Verleumdung? Gemäß § 186 StGB wird üble Nachrede mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Verleumdung droht gemäß § 187 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Wird die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 187 StGB.

Rufmord Geldstrafe

Es kann also passieren, dass verurteilte Täter eine Geldstrafe zahlen müssen (s.o.). Diese ist jedoch von einer Geldentschädigung oder dem Schadensersatz abzugrenzen. Während die Geldentschädigung oder der Schadensersatz im zivilrechtlichen Verfahren durchgesetzt und an den Betroffenen ausgezahlt werden, dient die Geldstrafe als Bestrafung des verurteilten Straftäters am Ende des Strafverfahrens.

Was tun gegen Rufmord?

  Was können Sie gegen Rufmord tun? Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können ein zivilrechtliches oder ein strafrechtliches Verfahren anstrengen. Beim strafrechtlichen Verfahren steht am Ende eventuell die Verurteilung eines Straftäters. Ihm droht dann – je nach Strafmaß – eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe. Im zivilrechtlichen Verfahren geht es darum, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Hier kommen beispielsweise Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Zahlung einer Geldentschädigung in Betracht.

Gerne unterstützen wir Sie in diesem Verfahren!

 

 
 

 

Abmahnung

Eine Möglichkeit, gegen rufschädigende Äußerungen vorzugehen, ist eine Abmahnung. Bei der Abmahnung wird die Gegenseite mittels eines anwaltlichen Schreibens unter Fristsetzung zu einem Tun oder Unterlassen aufgefordert. Die Gegenseite wird zur Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung aufgefordert. In einigen Fällen führt bereits eine Abmahnung zu dem erwünschten Erfolg. Häufig passiert es aber auch, dass die Gegenseite gar nicht reagiert oder die Forderungen nicht erfüllen möchte. Dann bleibt den Betroffenen immer noch die Möglichkeit, den Streit vor den Gerichten auszutragen. Mehr zum Thema Abmahnung erfahren Sie unter diesem Link.

Einstweilige Verfügung

Sollte eine Abmahnung nicht den erwünschten Erfolg herbeiführen, besteht zudem die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung bei dem zuständigen Gericht zu beantragen. Die einstweilige Verfügung dient der vorläufigen Sicherung von Ansprüchen. Weil es sich hierbei um ein Eilverfahren handelt, gibt es meist schon nach wenigen Tagen eine Entscheidung. Klicken Sie hier, um mehr über die einstweilige Verfügung zu erfahren.

Klage

Mittels einer Klage können bestehende Ansprüche ebenfalls durchgesetzt werden. Auch bietet eine Klage die Möglichkeit, solche Ansprüche, die bereits im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden konnten, endgültig und rechtsverbindlich zu sichern. Am Ende eines solchen Prozesses kann ein Beschluss/Urteil ergehen. Die Parteien können aber auch einen gerichtlichen Vergleich schließen. Mehr zum Thema Klage finden Sie unter diesem Link.

Strafanzeige

Neben den aufgezeigten (zivilrechtlichen) Möglichkeiten, gegen rufschädigende Äußerungen vorzugehen, gibt es auch die Möglichkeit eines strafrechtlichen Vorgehens. Dieses beginnt zunächst mit dem Stellen einer Strafanzeige. Schließlich sind die üble Nachrede gemäß § 186 StGB und die Verleumdung gemäß § 187 StGB Straftaten, die im Strafgesetzbuch niedergeschrieben sind.

Vorgehensweise bei Rufmord

Gegen Rufmord können Sie vermutlich kaum ohne Unterstützung vorgehen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den richtigen Weg zu finden und bestehende Ansprüche durchzusetzen.

 

 

 

Rufmord im Internet

In der vermeintlichen Anonymität des World Wide Webs „trauen“ sich besonders viele Nutzer, Beleidigungen, Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Nicht selten enthalten Kommentare und Postings Äußerungen, die die Straftatbestände der §186 und/oder §187 StGB erfüllen und somit als üble Nachrede oder Verleumdung zu klassifizieren sind.

Rufmord auf Facebook

Rufmord im Internet kann zum Beispiel auf der Social Media Plattform Facebook stattfinden. Wenden Sie sich gerne an unser Team, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

Rufmord auf Instagram

Auch auf der Social Media Plattform Instagram kann es zu Rufmord kommen. Wenden Sie sich gerne an unser Team, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

Rufmord auf WhatsApp

Rufmord kann ebenso auf WhatsApp, insbesondere in sogenannten WhatsApp-Gruppen, geschehen. Wenden Sie sich gerne an unser Team, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

Rufmord auf Social Media

Auch auf anderen Social Media Plattformen wie TikTok, Snapchat und Ähnliche kommt es leider immer häufiger zu Rufmord. Wenden Sie sich gerne an unser Team, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

Rufmord Presse

  Auch die Presse kann ihren Teil dazu beitragen, dass Personen Rufmord erfahren müssen. Insbesondere, wenn zahlreiche Medien immer wieder über eine bestimmte Person berichten und dies im Zusammenhang mit negativen oder herabsetzenden Äußerungen tun. Die gewaltige Wucht und Macht der Medien sind in dieser Hinsicht nicht zu unterschätzen. Nach zahlreichen (negativen) Medienberichten können ganze Shitstorms gegen die Betroffenen richten. Als Folge hierauf kann das berufliche Ansehen oder der öffentliche Ruf schwere Schäden nehmen. Dass sich hieraus finanzielle und psychische Probleme ergeben können, ist offensichtlich.

Das Team der Media Kanzlei unterstützt Sie in dieser schweren Zeit gerne!

 

 

 

Vor allem Rufmord in den Medien und der Presse führt häufig dazu, dass eine besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. In solchen schweren Fällen können Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen.

Rufmord Prominent

Bei Schauspielern, Sportlern, Politikern oder weiteren Prominenten kann Rufmord auch in beruflicher Hinsicht schweren Schaden anrichten. Nicht selten werden Prominente von zahlreichen Magazinen und sonstigen Medien dramatisiert, wodurch sie zum einen beruflich ruiniert, zum anderen aber auch realer Gefahr ausgesetzt sein können.

Rufmord Privatperson

Natürlich können auch Privatpersonen von Rufmord betroffen sein. Hier sind die Folgen ebenfalls schwerwiegend und können den beruflichen und finanziellen Ruin bedeuten.

Rufmord Firma

Auch Unternehmen und Firmen können durch Rufmord schweren Schaden erfahren. Ist das Ansehen einer Firma erst einmal geschädigt, was schnell durch zahlreiche negative Bewertungen oder Presseberichten erreicht ist, kann dieses nur sehr schwer oder gar nicht wieder hergestellt werden. Die enormen finanziellen Schäden, die hierdurch entstehen können, können auch Angestellten, Kunden und Lieferanten schaden.

 

 

 

Rufmord Beispiele

Wir haben leider nahezu täglich mit Fällen zu tun, in denen es um üble Nachrede und/oder Verleumdung geht. Einige unserer Erfolge haben wir Ihnen nachfolgend einmal aufgelistet:

 

Das sind natürlich nur einige Beispiele. Wenn Sie weitere spannende Fälle über dieses Thema entdecken möchten, klicken Sie hier.

Anwalt für Medienrecht: Wehren Sie sich gegen Rufmord!

Sie haben nun gesehen, dass es Möglichkeiten für Opfer von Rufmord gibt. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und wehren Sie sich! Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Unsere Profis in Sachen Medienrecht und Presserecht helfen Ihnen gerne weiter.