
Falsche Vorwürfe durch Online-Medien
von Media Kanzlei
Vor Kurzem haben zwei Magazine im Rahmen ihrer Berichterstattungen unwahre Behauptungen über einen Mandanten der Media Kanzlei aufgestellt. Auf „RTL“ wurde in einem Artikel zusammen mit einem Video über den Mandanten berichtet, wobei Behauptungen über den Mandanten verbreitet wurden, die nicht wahr sind. Über die gleichen Gerüchte berichtete auch die Illustrierte „Gala“ im Rahmen eines Artikels.
Die Berichterstattungen erwiesen sich als unwahr und verletzen unseren Mandanten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Betroffene haben Unterlassungsansprüche
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei konnten keine Anhaltspunkte finden, die darauf hindeuten, dass die aufgestellten Behauptungen wahr seien. Sie sind demnach unzulässig.
Dem Betroffenen stehen in beiden Fällen Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK zu.
Daher forderten die Anwälte sowohl RTL als auch Gala zur Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Beratung des Mandanten nach den Grundsätzen der auftraglosen Geschäftsführung sowie aus Schadensersatzgesichtspunkten auf.
RTL unterzeichnete diese und erklärte sich auch dazu bereit, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Auch das Magazin Gala unterzeichnete diese und übernahm die entstandenen Kosten für unseren Mandanten. Die Ansprüche des Mandanten konnten mit beiden Medien somit außergerichtlich im Wege anwaltlicher Kommunikation durchgesetzt werden.
Wir konnten Richtigstellung durch die Redaktion erzielen
RTL hat inzwischen einen neuen Beitrag veröffentlicht, in dem die Autoren das Missverständnis richtigstellen. Die Redaktion nimmt die beiden Falschaussagen, die über unseren Mandanten getroffen worden sind, zurück. Die Richtigstellung der Redaktion können finden sie hier.
Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass es im Alltag eines Anwalts vor allem auf Kommunikationsgeschick ankommt. Nur so können Einigungen erzielt werden, die für die eigenen MandantInnen und anderen Beteiligten wünschenswert sind.
In diesem Fall konnte dank des Engagements der Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.
Sollten auch Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, wenden Sie sich vertraulich an das erfahrene Team der Media Kanzlei.
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/lupe-zeitung-geschichte-glas-zoom-424567/
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