Anwalt für Persönlichkeitsrecht

Personlichkeitsrecht

Wir schützen Ihr Persönlichkeitsrecht!

Über Sie werden Beleidigungen, Gerüchte oder Unwahrheiten im Internet verbreitet oder aufgrund eines eigenen Posts ergeht nun ein Shitstorm über Sie? Sie sind Opfer eines skandalisierenden Presseberichts geworden? Kontaktieren Sie uns jetzt und vertrauen Sie auf unsere hervorragende Expertise im Persönlichkeitsrechtsschutz!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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weitere Auszeichnungen:

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022

Media Kanzlei erhält Auszeichnung Anwalt des Jahres
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI

Informieren Sie sich nachfolgend vorab zu Ihrem Rechtsproblem

Ihr Persönlichkeitsrecht wird verletzt, z.B. durch Beleidigungen, HateSpeech oder die Verbreitung Ihrer Bilder? Wir helfen Ihnen beim Vorgehen gegen Täter oder soziale Netzwerke.

FAQ: Was erwartet Sie auf dieser Seite zum Medienrecht

Persönlichkeitsrecht? Was ist das?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im deutschen Recht vermerkt und schützt ihre persönliche Eigensphäre. Es ist durch spezielle Fallgruppen konkretisiert, die eine gewisse Schutzwirkung auf diverse Rechte haben, wie z.B.:

  • Das Recht am eigenen Wort
  • Das Namensrecht
  • Das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
  • Das Recht an der eigenen Krankenakte
  • Das Recht auf Achtung der Ehre (Beleidigungen, Üble Nachrede, Verleumdung, Hate Speech, Rufmord)
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die Berührung ihrer Eigensphäre geschieht häufig in Ausübung eines anderen Grundrechts wie zum Beispiel der Meinungs- oder Pressefreiheit. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Berührung des Persönlichkeitsrechts rechtswidrig ist. Durch eine Abwägung der kollidierenden Grundrechte, kann eine Rechtswidrigkeit festgestellt werden. Bei der Bewertung, ob Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, kann ein spezialisierter Anwalt oder Anwältin helfen.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Wenn bei der Interessenabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Sie können dann durch einen Anwalt oder eine Anwältin die Unterlassung der Persönlichkeitsverletzung sowie gegebenenfalls Geldentschädigung verlangen. Bei der Wahl der richtigen Argumente zur Darlegung der Gründe, wieso ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, helfen Ihnen unsere Anwälte gerne. Ihre Ansprüche infolge einer Persönlichkeitsverletzung können außergerichtlich durch eine anwaltliche Abmahnung geltend gemacht werden. Sofern dies nicht zum Erfolg führt, unterstützen unsere Anwälte sie auch bei der gerichtlichen Durchsetzung mittels einstweiliger Verfügung oder Klage.

Persönlichkeitsrecht in sozialen Medien

Besonders relevant wird das Persönlichkeitsrecht, wenn sie im Internet, durch soziale Medien, Bewertungsportalen oder Verunglimpfungen ausgesetzt werden. Die Anwälte unserer Medienrechtskanzlei gehen effizient gegen Verletzungen Ihres Persönlichkeitsrechts vor und sind ihnen so dabei behilflich ihren guten Ruf im Internet zu verteidigen und aufrechtzuerhalten. In unserer Kanzlei wurden wegen Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram in den letzten Jahren wegweisende gerichtliche Entscheidungen erwirkt.

Mobbing durch Minderjährige

Das Mobbing von Schülern im Internet ist heutzutage keine Seltenheit mehr und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der persönlichen Entwicklung der Betroffenen. Es existiert auch hier der Fehlglaube, dass erst Personen ab einem Alter von 14 Jahren als Täter verantwortlich gemacht werden können. Dabei handelt es sich lediglich um die Grenze der Strafmündigkeit. Eine deliktische Verantwortung ist zivilrechtlich bereits ab einem Alter von 7 Jahren gegeben. Daher kann ein Anspruch auf Unterlassen bereits ab diesem Alter durchgesetzt werden.

Bei dieser Art von Fällen, mussten wir leider schon oft feststellen, dass Schülern, die Mobbing betreiben oft nicht bewusst ist, welche Folgen ihr Handeln mit sich bringt und dass dieses sich nicht im rechtsfreien und straflosen Raum bewegt. Mobbing durch Minderjährige ist kein Kavaliersdelikt, indes ist auch hier stets zu prüfen, ob die Meinungsfreiheit das Verhalten des mutmaßlichen Täters nicht rechtfertigt.

Auch hier versuchen unsere Anwälte zu schlichten und den Tätern vor Augen zu führen, was sie mit ihrem Tun bewirken. Häufig verbessert sich das Verhältnis der Betroffenen nach unserem Tätigwerden oder einer anwaltlichen Abmahnung.
Im Rahmen dieser Thematik geht es nicht nur darum, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, sondern auch und vor allem darum, Konflikte im Einvernehmen aller Beteiligten und zu Gunsten der Gemeinschaft erfolgreich lösen zu können.

Persönlichkeitsrecht & Strafrecht

Auch im Strafrecht kann die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts relevant sein. Vor allem in Verbindung mit Beleidigungstatbeständen, bei denen es wichtig ist, dass die Beleidigungsdelikte eines Strafantrages bedürfen, der binnen drei Monaten gestellt werden muss. Wenn sie von einer Rechtsverletzung Kenntnis erhalten, ist schnelles Handeln daher von Nöten. Unsere Anwälte und Anwältinnen verfügen über weitgehende Erfragungen diesbezüglich und werden gerne auch strafrechtlich auf diesem Gebiet für sie tätig, indem wir eine Strafanzeige gegen die Person, die sie beleidigt oder verleumdet verfassen. Bei Rufmord, Hate Speech und Übler Nachrede sollten sich die Betroffenen wehrhaft zeigen.

Auch Doxxing und Feindeslisten sind strafbar: Mit Wirkung vom 22.09.2021 wurde der § 126a StGB eingeführt. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.

Die Media Kanzlei berät außerdem den Zentralrat der Muslime und unterstützt diesen bei der strafrechtlichen Verfolgung von Beleidigungen und rassistischen Äußerungen.

Datenschutzrecht

Jeder hat ein Recht auf Schutz seiner persönlichen Daten. Das Datenschutzrecht schützt vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch Auskunftsansprüche können sie in Erfahrung bringen, wer welche personenbezogene Daten von ihnen speichert und verarbeitet und gegebenenfalls auch die Löschung oder Berichtigung fehlerhafter personenbezogener Daten verlangen.

Selbstverständlich können sie uns zu allen datenschutzrechtlich relevanten Gebieten befragen.

Kontaktieren sie die Anwälte und Anwältinnen unserer Kanzlei zum Schutz Ihres Persönlichkeitsrechts  kostenlos und unverbindlich.

Kompetente Anwälte

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind spezialisiert auf das Medienrecht.

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Ihre erste Kontaktaufnahme via Kontaktformular ist selbstverständlich kostenlos und  unverbindlich.

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Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über Whatsapp.

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