
Media Kanzlei geht für erfolgreichsten deutschen Rapper Capital Bra gegen BILD vor
Unser Mandant ist Musiker und unter dem Künstlernamen Capital Bra bekannt. Er führt sein eigenes Label und ist einer der berühmtesten und erfolgreichsten deutschen Rapper aller Zeiten. Unter anderem ist er der Interpret mit den meisten Nummer-eins-Hits in der gesamten deutschen und österreichischen Chartgeschichte und zudem der erste Künstler, dem es gelang innerhalb eines Jahres dreizehn Lieder auf Platz 1 der Musikcharts zu platzieren. Seine Musikvideos erzielen auf YouTube regelmäßige Rekordklickzahlen, das Video zum Song „Neymar“ wurde beispielsweise mehr als 100 Millionen Mal, das Video zum Song „Berlin lebt“, mehr als 67 Millionen Mal und der Titel „Nicht verdient“ 40 Millionen Mal angeklickt.
Die BILD-Zeitschrift hat über Snapchat sowie unter BILD.de falsche Behauptungen über Capital Bra verbreitet
Der Verlag publizierte falsche Zeitungsberichte, nach denen der Rapper Ursache für einen „Clan-Krieg“ sei. Auch Bildnisse auf denen unser Mandant zu erkennen ist, wurden veröffentlicht, um Capital Bra fälschlicherweise mit dem „Clan-Krieg“ in Verbindung zu bringen bzw. um für den Snapchat Account mehr Klicks zu generieren.
Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei forderten den Axel Springer Verlag zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Daraufhin gab die BILD-Zeitung bereits außergerichtlich aufgrund der presserechtlichen Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sofern die BILD derartige falsche Gerüchte erneut verbreitet, muss sie eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro zahlen.
Für die Veröffentlichung eines Videos auf Snapchat nutzt die Zeitung ein Bildnis unseren Mandanten und sah in der Nutzung eines angeblich kontextneutralen Bildes keine eigene Rechtsverletzung. Infolgedessen beantragten die Anwälte der Media Kanzlei den Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Das Landgericht Frankfurt folg der Auffassung unserer Presserechtskanzlei, der Verlag habe ein Gerücht verbreitet, das die BILD auch im Rahmen ihrer Anhörung nicht mit Tatsachen untermauert habe. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass unser Mandant etwas mit den in der Berichterstattung genannten Auseinandersetzungen zu tun habe. Die Verbreitung dieser Aussagen und der zugehörigen Bilder des Rappers Capital Bra sind rechtswidrig.
Die unwahren Gerüchte verletzen das Persönlichkeitsrecht des Rappers
Das Landgericht Frankfurt teilt die Rechtsauffassung der Anwälte der Media Kanzlei in seinem Beschluss vom 23.11.2020. Wie mitgeteilt, konnte eine Unterlassungserklärung bezüglich der textlichen Veröffentlichung bereits außergerichtlich durchgesetzt werden. Eine Verpflichtung der BILD lediglich zur Unterlassung der Verbreitung der Textberichterstattung ist nach Ansicht der Richter aber nicht ausreichend:
„Beanstandet der Gläubiger darüber hinaus das konkrete Verhalten des Schuldners (hier die Berichterstattung mit Text und Bild) unter unterschiedlichen Gesichtspunkten als unzulässig, so muss bei der Unterlassungserklärung sichergestellt sein, dass sie auch alle Varianten alternativ als kerngleiche Verletzungen erfasst“.
„Zudem zeigt die Antragsgegnerin durch die (…) Auffassung, dass die Verwendung des Bildnisses des Antragstellers überhaupt keine Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts darstelle (…), dass die durch die Rechtsverletzung indizierte Wiederholungsgefahr vorliegend nicht ausgeräumt ist.“
„Das Argument der Antragsgegnerin, dass die Wiederholungsgefahr bereits durch die Aufnahme allein des Textes in die Unterlassungserklärung ausgeräumt wäre, weil ja für eine Veröffentlichung des Bildnisses im konkreten Gesamtkontext keine Gefahr mehr bestünde, würde darüber hinaus im Ergebnis auch dazu führen, dass bei Angriff verschiedener Äußerungen in einer Berichterstattung die Wiederholungsgefahr für alle angegriffenen Äußerungen möglicherweise bereits dadurch ausgeräumt würde, dass der Äußernde nur wegen einer der angegriffenen Äußerungen eine Unterlassungserklärung abgibt, weil auch die übrigen Äußerungen stets im Gesamtkontext zu würdigen sind und deshalb die Streichung einer einzelnen Äußerung im Gesamtkontext zu einem anderen Ergebnis führen würde. Dass dieses Ergebnis die Interessen des in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in unzulässiger Weise durch die Berichterstattung Betroffenen nicht hinreichend wahren würde, liegt auf der Hand.“
Das LG Frankfurt untersagt Veröffentlichung des Bildes von Capital Bra
Die Veröffentlichung des Bildnisses von Capital Bra wurde der BILD bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR vom LG Frankfurt untersagt. Der Verlag hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Wenn auch Ihnen Ähnliches widerfahren ist, zögern Sie nicht, die Anwälte und Anwältinnen der Media-Kanzlei zu kontaktieren.
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