Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Das Wichtigste vorab: Handeln Sie schnell und überlegt! Die Fristen bei einer Abmahnung sind häufig sehr kurz. Unterschreiben Sie aber niemals eine Unterlassungserklärung, ohne diese vorab zu prüfen, oder zahlen Sie den geforderten Betrag an die Gegenseite. Ob eine Abmahnung begründet ist, kann ein fachkundiger Rechtsanwalt am besten einschätzen. Die Media Kanzlei hilft Ihnen hierbei gerne!

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung stellt eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes Handeln vorzunehmen oder zu unterlassen. Häufig werden Abmahnungen beispielsweise im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht oder im Presserecht genutzt. So kann der Empfänger einer Partei aufgefordert werden,

  • die Nutzung einer geschützten Marke
  • den Verkauf eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Buch, Musik, Film etc.)
  • die identifizierende Berichterstattung über den Betroffenen im Rahmen eines Presseberichts

und weitere vergleichbare Handlungen zu unterlassen.

Das Abmahnschreiben ist fast immer gleich aufgebaut. Es enthält einen Hinweis auf die Verletzungshandlung, die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Zahlung der entstandenen Kosten und eine Frist.

Ein beispielhaftes Muster finden Sie hier.

Abmahnung Fristen

Die Fristen in einer Abmahnung sind fast immer sehr kurz. Daher ist schnelles Handeln gefragt. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, ohne zu handeln, droht Ihnen eine einstweilige Verfügung.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Handeln Sie vor allem zügig und überlegt. Bleiben Sie keinesfalls untätig und lassen Sie die Frist nicht verstreichen. Wir empfehlen Ihnen, die Einschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Das Team der Media Kanzlei steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns umgehend.

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