Donnerstag, 10.12.2020

Was tun gegen ein gesperrtes Profil auf Social Media?

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Nach einem Hackerangriff auf die Profile unseres Mandanten auf sozialen Netzwerken konnte unser Mandant nicht mehr auf diese zugreifen. Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei wandten sich daher an den Betreiber des sozialen Netzwerks.

Zwischen dem registrierten Nutzer und dem Betreiber des sozialen Netzwerks besteht ein Nutzungsvertrag.

Aus diesem ergeben sich gegenseitige Leistungspflichten, sodass unser Mandant einen Anspruch darauf hat, seine Profile auch nutzen zu können. Insbesondere dürfen sich Nutzer auf der Plattform beliebig äußern, solange sie dabei nicht gegen Gesetze oder die Nutzungsbedingungen verstoßen. Während der Sperrung der Profile hatte unser Mandant jedoch keine Möglichkeit, diese nutzen zu können.

Die Sperrung der Accounts erfolgte zudem, ohne dass der Betroffene gegen die Nutzungsbedingungen oder Gesetze verstieß.

Sperrung als unzulässiger Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und Einschränkung in der Berufsausübung.

Unser Mandant nutzte seine Profile aktiv für berufliche Werbung. Daher wurde er durch die Sperrung besonders in der Ausübung seines Berufs eingeschränkt. Zudem schränkt die Sperrung unseren Mandanten in seiner persönlichen Entfaltung ein.

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei sind schon in vielen Fällen erfolgreich gegen die Sperrung gehackter Konten oder solcher, die angeblich gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, vorgegangen. Auch in diesem Fall konnten sie dafür einsetzen, dass unser Mandant wieder Zugriff zu seinen Profilen erhält.

Wenn auch ihre Konten gesperrt oder Sie von Hackerangriffen betroffen sind, wenden Sie sich an die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei.

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