
Verurteilung zur Unterlassung und Zahlung der Anwalts- und Prozesskosten wegen Beleidigung
von Media Kanzlei
Unser Mandant, ein gemeinnütziger Verein, der sich für Maßnahmen zur Sensibilisierung bei Hass im Netz und Bestärkung gegen Hate Speech einsetzt, erhielt am 28.06.2020 eine E-Mail mit zahlreichen Beleidigungen. In dieser stand unter anderem „Ihr Abartigen!!!!!!“, „Abartige Verzeckte Insekten??????“, „ihrseiddumm“, „dreckigen ekelhaften Linksgrünversifften Gutmenschen“, „Votzen“ sowie „Fahrt zur Hölle ihr Missgeburten“.
Abmahnung und Strafanzeige
Zunächst mahnte die Media Kanzlei den Gegner ab und stellte Strafanzeige. Das Amtsgericht Hildesheim erließ einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen Beleidigung gem. §§ 185, 194 StGB. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde vom Amtsgericht Hildesheim dann eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.000 Euro verhängt.
Klage auf Zahlung der Abmahnkosten sowie der sonstigen Anwalts- und Prozesskosten
Anschließend erhob die Media Kanzlei für den Verein Klage vor dem Landgericht Hamburg und beantragte den Gegner auf Unterlassung sowie zur Zahlung der Anwalts- und Prozesskosten zu verurteilen.
Das Landgericht Hamburg beschloss am 14.12.2022 den Beklagten auf Unterlassung sowie auf Zahlung von ca. 630 Euro und den sonstigen Prozesskosten zu verurteilen.
Media Kanzlei hilft gegen Beleidigung
Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Persönlichkeitsrecht und ist bereits gegen zahlreiche Beleidiger vorgegangen. Wurden Sie ebenfalls beleidigt, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter!
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