Versäumnisurteil wegen E-Mail Spam

In einem Fall von unerlaubter E-Mail-Werbung konnten wir gegen die Gegenseite ein Versäumnisurteil erstreiten.

Wiederholte Zusendung von E-Mail-Werbung

Die Gegenseite nahm zu unserer Mandantin über E-Mail Kontakt auf und sendete ihr auf diesem Wege Werbung zu, ohne dass unsere Mandantin dazu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt hatte. Ein Einverständnis lag auch nicht in der Form vor, dass unsere Mandantin vorher Waren oder Dienstleistungen bei der Gegenseite bezogen hatte und einer Kontaktaufnahme per Mail nicht ausdrücklich widersprochen hatte.

Abmahnung und Klage

Aufgrund dessen ließ unsere Mandantin, vertreten durch die Media Kanzlei, die Gegenseite abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Da die Abgabe einer solchen Erklärung verneint wurde, war zur Sicherung der Rechte unserer Mandantin Klage geboten.

Gericht erlässt Versäumnisurteil

Da die Gegenseite nicht am gerichtlichen Verfahren teilnahm, erging ein Versäumnisurteil gegen sie, welches ihr auferlegt, die Versendung von Werbung an unsere Mandantin per E-Mail zu unterlassen.

Experten bei E-Mail Spam

Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind ausgewiesene Experten im Medienrecht. Sollten auch Sie mit E-Mail Spam belästigt werden, kontaktieren Sie uns gerne!

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