Montag, 08.06.2020

(Vermeintliche) Fake-Bewertung - Warnhinweise und Abmahnungen von HolidayCheck

von Media Kanzlei

Bei der HolidayCheck AG – kurz HolidayCheck – handelt es sich um ein schweizer Bewertungsportal, auf welchem Hotels von Kunden in einem Sternesystem bewertet werden können. Zuletzt ist HolidayCheck dazu übergegangen bei dem Verdacht von selbst verfassten oder gekauften Fake-Bewertungen das Profil des jeweiligen Hotelbetriebs mit folgender Angabe zu versehen:

Wichtiger Hinweis
Achtung Manipulationsverdacht! Es gibt Grund zu der Annahme, dass versucht wurde, gefälschte Bewertungen für dieses Hotel abzugeben oder Gästemeinungen unlauter zu beeinflussen. […]

Dabei lässt HolidayCheck die betroffenen Hotelbetriebe im Unklaren darüber, worauf sie den Verdacht der Fake-Bewertung stützen. Für diese besteht somit keine Möglichkeit das Verfahren von HolidayCheck zu prüfen und gegen den einschneidenden Vorwurf vorzugehen. Bei den Nutzern der Website wird der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem betroffenen Hotelbetrieb um ein unseriöses Unternehmen handle. Potenzielle sowie bestehende Kunden werden von dem Vorwurf der Manipulation abgeschreckt. Das schadet nicht nur langfristig dem Ruf der Hotels, sondern ist auch geeignet erhebliche Umsatzeinbußen herbeizuführen. 

Haben Sie eine Abmahnung von HolidayCheck erhalten? Wir helfen Ihnen dagegen vorzugehen

Doch damit nicht genug! Neben dem negativen Hinweis auf dem Bewertungsportal erhalten die Hoteliers regelmäßig auch eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die damit einhergehenden Rechtsanwaltskosten für das Aufforderungsschreiben belaufen sich auf einen Betrag von über 1500 Euro.Ist der Vorwurf der Fake-Bewertung falsch, sollte man dagegen vorgehen. Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung geht in der Regel eine gewisse Anerkenntnis einher. Es ist deshalb davon abzuraten die Erklärung ohne vorherige Konsultation eines Rechtsbeistands zu unterzeichnen.

Media Kanzlei hilft bei der Durchsetzung von Löschungs-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen HolidayCheck

Der Druck für die Hoteliers die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, steigt zusätzlich dadurch, dass HolidayCheck sich weigert Profile der Hotelbetreiber von der Bewertungsplattform zu löschen. Der schlechte Ruf und Vorwurf der Manipulation bleiben somit aufrechterhalten.

Sollten Sie auch von Warnhinweisen oder Abmahnungen betroffen sein, melden Sie sich jetzt bei der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg. Wir helfen Ihnen gerne!

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