
Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Gewerkschaft der Polizei auf der Facebook-Seite
von Media Kanzlei
Die Gewerkschaft der Polizei - Landesbezirk Berlin wurde vom Gericht verurteilt, es zu unterlassen, identifizierende Informationen über unseren Mandanten im Zusammenhang mit einem Vorwurf des Subventionsbetrugs zu veröffentlichen. Das Gericht entschied, dass unser Mandant durch das Vorgehen des Beklagten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde und der Beklagte ihm daher die Verfahrenskosten zu erstatten hat.
Identität (vollständiger Name) auf Facebook enthüllt
In dem Fall ging es um einen Facebook-Post des Beklagten, in dem unser Mandant des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe beschuldigt wurde. Er behauptete, dass er durch den Bericht identifizierbar und betroffen sei und daher sein Recht auf Privatsphäre verletzt werde.
Der Beklagte argumentierte, dass er nur einen Fernsehbericht zitiert habe. Der Kläger sei davon nicht betroffen, da nur der Name einer juristischen Person im Zusammenhang mit einer Immobilie seines Verwandten genannt worden sei.
Die Entscheidung des Gerichts - Zahlung der Prozesskosten
Das Gericht entschied zu Gunsten unseres Mandanten und stellte fest, dass die Handlungen des Beklagten das Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, unseren Mandanten im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs zu identifizieren, seinen Vor- und Nachnamen als Identifizierungsmerkmale zu verwenden und dies auf Facebook zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Beklagte für den Bericht verantwortlich ist, auch wenn er nur eine fremde Quelle zitiert hat, da er sich das Zitat zu eigen gemacht hat.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, das Recht des Einzelnen auf Schutz seines Persönlichkeitsrecht zu schützen, selbst im Zusammenhang mit der Berichterstattung über mutmaßliche kriminelle Aktivitäten. Das Gerichtsurteil stellt klar, dass ein Beklagter für die von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn diese auf einer fremden Quelle beruhen.
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