Unterlassungsanspruch wegen Cyber Mobbing durchgesetzt

Unsere Mandantin engagiert sich ehrenamtlich für den Tierschutz und teilt ihre Leidenschaft darüber mit den Followern ihres Facebook-Blogs.

Cyber-Mobbing über Facebook

Im Zusammenhang mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist unsere Mandantin gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten zur Zielscheibe geworden und sieht sich gezielten Anfeindungen ausgesetzt. So hat es sich der Betreiber einer weiteren Facebook-Seite zum Ziel gesetzt unsere Mandantin und ihren Lebensgefährten lächerlich zu machen, zu beleidigen und an den Pranger zu stellen. So postete der Betreiber mehrere Beiträge, in denen er unerlaubt das Bild unserer Mandantin in einem sexuellen Kontext verwendete und sie beleidigte. Ferner wurde auf der Seite auch eine Fotocollage unserer Mandantin sowie ein Luftbild mit ihrer Privatadresse verbreitet.

Durch diese Verwendung wird unsere Mandantin erheblich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Aufgrund dessen, dass die Seite ihren Betreiber im Impressum erkennen ließ, war es möglich eine zustellungsfähige Adresse des Verantwortlichen zu erhalten.

LG Stade bestätigt Unterlassungsanspruch

Nachdem die Gegenseite auf die Abmahnung der Media Kanzlei hin nur mit spöttischen Kommentaren auf Facebook reagierte, wurde der Erlass einer einstweiligen Verfügung am Landgericht Stade beantragt. Die zuständigen Richter folgten der rechtlichen Auffassung der Media Kanzlei und bestätigten damit den Unterlassungsanspruch unserer Mandantin hinsichtlich der Äußerung sowie der Bildnisveröffentlichung. (n.rk.)

Experten im Medienrecht

Unser Team aus Anwältinnen und Anwälten ist überaus erfahren im Umgang mit dem Recht am eigenen Bild und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, also scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren!

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