Mittwoch, 21.12.2022

Unterlassene Herausgabe von heimlich aufgenommenen Videos bei einem Tinder-Date – Ordnungsgeld iHv. 2.000 Euro

von Media Kanzlei

Nachdem der Gegner heimliche Videoaufnahmen, die bei einem Tinder-Date in seiner Wohnung und ohne Einwilligung unserer Mandantin entstanden sind, nicht an unsere Mandantin herausgegeben hatte, hat die Media Kanzlei nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro erwirkt. 

 

Einstweilige Verfügung 

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte dem Gegner durch eine einstweilige Verfügung untersagt, Videoaufnahmen unserer Mandantin anzufertigen und zu verbreiten. Zudem wurde ihm aufgegeben, sämtliche Videoaufnahmen an unsere Mandantin herauszugeben und anschließend zu vernichten (mehr dazu lesen Sie hier).

Diese Verfügung wurde dem Gegner zugestellt. Trotz erneuter Aufforderung reagierte er nicht und gab die Videos nicht heraus.

 

Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO

Aufgrund dessen haben wir die Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO beantragt. Mit Beschluss vom 20.12.2022 hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Antrag stattgegeben. Das Gericht hat festgestellt, dass der Gegner schuldhaft gegen seine auferlegte Leistungspflicht verstoßen hat, indem er die Videos nicht an unsere Mandantin herausgegeben hat. Daher wurde gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro festgesetzt. Zudem muss er die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens tragen.

 

Top Kanzlei im Persönlichkeitsrecht

Wurden auch von Ihnen heimliche Aufnahmen gemacht oder Ihr Persönlichkeitsrecht in einer sonstigen Weise verletzt, wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen!

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