Unsere Anwälte erwirken einstweilige Verfügung gegen Google wegen vertragswidriger Werbung für „aboalarm“ in My Business-Profil von Media Kanzlei

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei erwirkt Unterlassungsanspruch gegen Axel Springer SE vor dem Landgericht Frankfurt am Main

Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Antrag der Media Kanzlei auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Google mit Beschluss vom 16.04.2020 statt. 

Unsere Mandantin – ein Unternehmen mit mehreren Millionen Kunden – hatte ihr Profil bei dem von Google angebotenen Dienst My –Business eingerichtet. Das Unternehmensprofil unserer Mandantin inklusive Bewertungsmöglichkeit über Google Maps wird im Rahmen der Suchergebnisse auf der Startseite angezeigt, sobald das Unternehmen oder die Adresse des Unternehmens gesucht wird. 

Doch das Profil unserer Mandantin wurde von Google offenbar nicht nur zur werblichen Darstellung des Unternehmens unserer Mandantin genutzt. Vielmehr zeigte sich, dass innerhalb des Profils unserer Mandantin die Webseite eines anderen Unternehmens verlinkt wurde – noch dazu in besonders schädigender Weise: neben den Kontaktangaben innerhalb des My-Business Profils (E-Mail, Hotline, Fax), die unsere Mandantin selbst nicht angegeben oder verifiziert hatte, fügte Google einen Direktlink zur Webseite der Firma „aboalarm“ ein. Der Link führte zu einer URL, unter welchem die Firma aboalarm GmbH ein vorformuliertes Wiederrufs- sowie ein ebenso vorformuliertes Kündigungsformular bereithielt. Die Formulare enthielten bereits sämtliche Inhalte für eine Kündigung bzw. einen Widerruf des Vertrages mit der Mandantin und mussten nur noch um den Kundennamen, die Kundenadresse und die Kundennummer ergänzt werden. Das Formular konnte über den von aboalarm angebotenen Service direkt an die Mandantin gesendet werden. 

Darüber hinaus bot aboalarm über den Link im My-Business Profil unserer Mandantin eine „Kündigungsgarantie“ an. Eine kostenlose anwaltliche Unterstützung bei vermeintlichen Problemen mit der Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Mandantin wurde ebenfalls angeboten. 

Diese Angaben wurden allesamt von der Antragsgegnerin eigenmächtig und ohne Hinweis an die Mandantin in ihr Profil eingefügt, auch konnte unserer Mandantin weder die Angaben noch die Links zu aboalarm aus ihrem Profil entfernen. Durch die Verlinkung der vorformulierten und vorausgefüllten Kündigungsformulare und das Versprechen einer Kündigungsgarantie wurde faktisch zum Boykott gegen unsere Mandantin aufgerufen, und zwar direkt innerhalb ihres eigenen Unternehmensprofils. 

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei erwirkten nun mit der einstweiligen Verfügung, dass Google den Direktlink zu der Website „aboalarm“ in welcher vorausgefüllte Widerrufs- und/oder Kündigungsformulare, mittels derer man die Vertragsbeziehung zu unserer Mandantin widerrufen oder kündigen kann, nicht mehr innerhalb des Unternehmensprofils zum Abruf bereit halten darf. Es handelt sich auch nach Ansicht des Landgerichts um eine Verletzung der vertraglichen Treuepflichten zwischen unserer Mandantin und Google, wenn innerhalb eines Unternehmensprofils, das nach der eigenen Aussage von Google der Kundengewinnung dienen soll, Werbung für ein anderes Unternehmen gemacht wird, das Geld mit einem Kündigungsservice für die Dienstleistungen des Profilinhabers verdient. 

 

Benötigen auch Sie Hilfe für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen? Die Rechtsanwälte /-innen der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg sind unter anderem auf diesem Gebiet spezialisiert und sind Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns.

 

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