Unfollow auf Instagram: Gesperrter Account wieder freigeschaltet

Erfolgsgeschichte

Unfollow auf Instagram: Gesperrter Account wieder freigeschaltet

Unsere Mandantin betreibt ein privates Instagram-Profil für ihren Welpen. Für den Instagram-Account hat unsere Mandantin bereits viel Geld in gesponserte Werbung investiert. Der Welpe unserer Mandantin ist auf allen gängigen Social Media Kanälen vertreten, darunter TikTok, Pinterest, Facebook, YouTube, Reddit und Instagram, und hat viele Fans.

Nutzerin entfolgte einigen Accounts

Das Instagram-Profil unserer Mandantin hatte fast 10.000 Follower. Die Userin selbst folgte auch zahlreichen Accounts. Da sie nicht mehr derart vielen anderen Accounts folgen wollte, entfolgte sie von Zeit zu Zeit einigen Accounts, die auch ihr nicht folgten. Daraufhin erhielt unsere Mandantin die Meldung, dass das Konto wahrscheinlich komprimiert sei oder sie ihre Daten an einen Dienst weitergegeben hätte und versuchen würde, an mehr Follower oder Likes zu kommen. Dieser Vorwurf war jedoch nicht wahr, die Mandantin hatte weder ihre Daten an einen solchen Dienst weitergegeben noch auf sonstige unzulässige Art und Weise versucht, mehr Follower oder Likes zu generieren.
Zudem wollte die Mandantin ihr Passwort sicherer machen, indem sie einen Link zum Zurücksetzen anforderte. Daraufhin erhielt sie die folgende Meldung:

„Vielen Dank für deine Angaben. Wir sehen uns deine Informationen an. Wenn aus unserer Sicht alles in Ordnung ist, hast du innerhalb von etwa 24 Stunden wieder Zugriff auf dein Konto.“

Sie erhielt jedoch keinen Zugriff auf ihr Konto. Dieses war seit mehr als einer Woche gesperrt und die Mandantin hatte Facebook bereits mehrfach erfolglos kontaktiert, sodass sie die Beratung der Media Kanzlei aufsuchte.

Darf Facebook Profile sperren?

Grundsätzlich besteht zwischen Facebook als Betreiber seiner Social Media Plattformen und den Nutzern ein Vertragsverhältnis mit gegenseitigen Leistungspflichten. Aus diesem ergibt sich das Recht der Nutzer, sich auf der Plattform frei zu äußern, solange sie hierbei nicht gegen deutsche Gesetze oder Nutzungsbedingungen verstoßen. Sollte ein solcher Verstoß vorliegen dürfen die Accounts durch Facebook grundsätzlich gesperrt werden. Wird ein Account jedoch unzulässigerweise gesperrt, befindet sich der Host-Provider mit der vertraglich geschuldeten Leistung in Verzug.

Welche Folgen hat das gesperrte Instagram-Profil für die Nutzerin?
Unsere Mandantin ist zudem auf die Nutzung des Profils angewiesen, da sie hierüber Werbung schaltet und die Seite auch zu beruflichen Zwecken nutzt. Sie hat bereits eine erhebliche Summe für Werbung auf ihrem Profil investiert und möchte dies auch weiterhin tun. Mit den Profilen ihres Welpen hat unsere Mandantin auf Social Media große Erfolge – auf TikTok hatte der Welpe seit dem ersten Video bisher schon über 1,5 Mio. Views. Je länger die Sperre andauerte, desto größer war der Rückgang der Follower auf ihrem Account. Darüber hinaus stecken in dem Profil mühevolle Arbeit und viele Emotionen.

Nutzerin hat Anspruch auf Nutzung des Social Media Profils

Die Mandantin hat aus dem Nutzungsvertrag einen Anspruch auf die Nutzung ihres Profils. Unsere Mandantin hat nicht gegen die Nutzungsbedingungen des Vertrags verstoßen. Die Zugriffsverweigerung verstößt daher gegen diesen Vertrag und ist somit rechtswidrig.

Hinzu kommt, dass die Sperrung des Profils über den Welpen unserer Mandantin diese in ihrer persönlichen Entfaltung einschränkt. Dadurch besteht ein unzulässiger Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (vgl. hierzu auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Beschl. v. 22.05.2019 – Az.: 1 BvQ 42/19)

Media Kanzlei: Anwaltskanzlei in Frankfurt und Hamburg für Medien- und Presserecht

Wir haben Facebook aufgefordert, das Nutzerprofil zu entsperren und unserer Mandantin den Zugriff auf den Account zurück zu gewähren. Schließlich hat Facebook das Instagram-Profil wieder freigeschaltet. Unsere Mandantin und ihr Welpe können also wieder uneingeschränkt die Social Media Welt erobern.

 

Kontaktieren auch Sie mit ihrem medienrechtlichen Anliegen das Team unserer Social Media Kanzlei. Wir beraten Sie gerne.

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