Unaufgeforderte Zusendung sog. „Dick-Pics“ als Straftat gem. § 184 I Nr. 6 StGB

Erfolgsgeschichte

Unaufgeforderte Zusendung sog. „Dick-Pics“ als Straftat gem. § 184 I Nr. 6 StGB

"Dick-Pics" – also Bilder von männlichen Geschlechtsorganen, die ungefragt über soziale Medien oder Messengerdienste – vor allem bei Dating-Apps wie tinder – an andere versendet werden, sind ein immer häufiger auftauchendes Phänomen. Die meisten Betroffenen, die derartige Bilder empfangen, fühlen sich davon belästigt. Doch es handelt sich nicht nur um eine Unsitte, sondern stellt eine Straftat dar, ungenehmigt derartige Bilder zu versenden. Nach § 184 StGB ist es untersagt, pornografische Inhalte an einen anderen gelangen zu lassen, ohne von diesem dazu aufgefordert worden zu sein. Davon erfasst ist auch das ungefragte Zusenden von Dick-Pics. Das StGB sieht hier Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, deshalb sollten derartige Vorfälle auch unbedingt zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden gebracht werden. Regelmäßig bleibt es auch nicht beim reinen Versand der Bilder; oft folgen Textnachrichten, darunter auch mit beleidigendem oder drohendem Inhalt, die ebenfalls strafrechtlich relevant sein können.

Nutzerprofile können enttarnt werden

Die vermeintliche Anonymität des Internets ist dabei mittlerweile ein überwindbares Hindernis, da die Staatsanwaltschaften viele Informationen zum Täter ermitteln und weitergeben können.

Wichtig ist in jedem Fall eine genaue Dokumentation der Rechtsverletzung, beispielsweise durch Screenshots des Bildes und des Chatverlaufs.

Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche für Betroffene möglich

Für den Absender solcher „Dick-Pics“ kann die ungefragte Versendung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Dem Opfer stehen regelmäßig darüber hinaus Unterlassungs- und unter Umständen auch Geldentschädigungsansprüche zu. Im Wiederholungsfall trifft den Täter dann eine hohe Vertragsstrafe. Zudem muss der Täter in jedem Fall die Anwaltskosten des Geschädigten tragen.

 

Wurde Ihnen ein „Dick-Pic“ ungefragt zugesandt und/oder eine beleidigende, drohende Nachricht geschickt?

Die Expertinnen und Experten der Media Kanzlei beraten Sie kompetent bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und unterstützen Sie bei der Anzeige von Straftaten. Kontaktieren Sie unser Team noch heute.

Erfolglose Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Bereits im Juni 2022 forderten wir die Gegnerin auf, den Artikel zu widerrufen und sich rechtlich verbindlich zu verpflichten, weitere Veröffentlichungen in dieser Angelegenheit zu unterlassen. Der Aufforderung kam Axel Springer SE jedoch nicht nach, so dass wir anschließend Klage einreichten.

Zwar hatte die Gegnerin gegen die ursprüngliche Entscheidung Widerspruch eingelegt. Die einstweilige Verfügung gegen Axel Springer SE wegen der Veröffentlichung von ehrverletzenden Informationen wurde durch das Urteil jedoch nun als rechtmäßig bestätigt. 

Wir konnten nachweisen, dass die einstweilige Verfügung notwendig war, um weiteren Schaden abzuwenden. 

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Gegnerin untersagt, die streitegegenständlichen Inhalte über unsere Mandantin zu veröffentlichen, ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einem Ordnungsgeld geahndet.

Media Kanzlei gewinnt zahlreiche Verfahren gegen die BILD-Zeitung (Axel Springer SE)

Bereits in der Vergangenheit haben wir zahlreiche Verfahren gegen die BILD-Zeitung, die von der Axel Springer SE verantwortet wird, gewonnen. Dabei erwirkten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Unterlassung diffamierender Äußerungen.

Sind auch Sie von diffamierenden Äußerungen in der Presse betroffen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter.

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Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

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