Mittwoch, 22.04.2020

TV-Reportage zum Thema Cybermobbing – Rechtsanwältin der Media Kanzlei im Interview

von Media Kanzlei

Unter der Überschrift „RESPEKT – Demokratische Grundwerte für alle!“ zeigt der Bayrische Rundfunk das Thema „Mobbing“ aus den unterschiedlichen Perspektiven der Oper, Täter*innen und Zuschauer*innen. Dabei sprechen Opfer von Mobbingattacken darüber, wie sie es schaffen damit fertig zu werden und Helden sprechen darüber, wie sie selbst eingriffen und sich gegen Mobbing stark machen. 

In einem Interview zum Thema „Cybermobbing“ beantwortete Rechtsanwältin Marina Lutz Fragen zu den rechtlichen Folgen von Cybermobbing und erläuterte, welche juristischen Möglichkeiten bestehen, sich gegen Cybermobbing zur Wehr zu setzen. 

Dabei betonte die Kollegin ganz eindeutig, dass Unterlassungsansprüche und auch strafrechtliches Vorgehen nicht nur gegen die Verfasser von Hassnachrichten im Netz möglich sind, sondern auch gegen die Personen, die ihre Zustimmung zu solchen Aussagen mittels Kommentierung oder Emojis zeigen. Bereits durch einen lachenden Smiley bringt man zum Ausdruck, dass man der Nachricht zustimmt und macht sich diese dadurch zu eigen. 

Damit werden Mitläufer*innen am Ende selbst zu Mobbern und machen sich zivilrechtlich und strafrechtlich strafbar. 

Zudem stellte Rechtsanwältin Lutz klar, dass auch vermeintlich harmlose „Alltagsbeleidigungen“ strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden können und ermutigt Opfer, auch juristische Schritte gegen die Peiniger einzuleiten.

Den gesamten Beitrag und das Interview von Frau Marina Lutz ab Min. 19:20 finden Sie hier.

 

Wenn auch Sie Opfer von Hatespeech oder Cybermobbing geworden sind, zögern Sie nicht, sich an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei zu wenden. Wir sind Experten auf dem Gebiet und unterstützen Sie gerne. 

 

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/mikrofon-vokal-stimme-ansager-1102739/

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