Taylor Wessing schickt Abmahnung für FC Bayern München AG

Erfolgsgeschichte

Taylor Wessing schickt Abmahnung für FC Bayern München AG

Unsere Mandantschaft erhielt am 04. April 2023 eine Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing, die die FC Bayern München AG vertritt. Unser Mandant soll laut Taylor Wessing die Markenrechte der FC Bayern München AG verletzt haben, indem er über das Internetauktionshaus eBay ein angeblich nicht lizenziertes Trikot anbot.

Angebliche Markenrechtsverletzung der FC Bayern München AG

Die FC Bayern München AG ist seit dem 08.08.2002 Inhaberin einer Unionsmarke in Form einer Wort-/Bildmarke für den Schriftzug „FC BAYERN MÜNCHEN“ in Verbindung mit dem Vereinsemblem und darüber hinaus seit dem 17.03.1997 Inhaberin einer Unionsmarke in Form einer Wortmarke bestehend aus dem Zeichen „FC BAYERN“.

Die FC Bayern München AG wirft unserem Mandanten vor, er habe einen nicht lizenzierten Artikel mit den vorgenannten geschützten Marken zur Versteigerung angeboten. Es handele sich ihrer Meinung nach um einen gefälschten Artikel. Sie fordert deshalb unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ob es sich im vorliegenden Fall um ein Original-Produkt handelt, kann unser Mandant nicht mehr nachvollziehen. Der Vater unseres Mandanten erwarb das Trikotset bei einem Online-Shop und zahlte dafür einen üblichen Preis für Originallizenzware in Höhe von ca 60,00 €. In diesem Onlineshop war das Trikot als Originalprodukt ausgewiesen, außerdem war es mit einem Lizenzhinweis des Herstellers adidas versehen.

Markenverletzung bei Privatverkauf?

Unser Mandant hat das Trikot über seinen privaten ebay-Account als Privatauktion angeboten. Der Verkauf des Trikots erfolgte, weil es versehentlich in der falschen Größe bestellt wurde, dies wurde auch in der Artikelbeschreibung erläutert. Nach Einschätzung unserer Anwältinnen und Anwälte handelt es sich im konkreten Fall nicht um eine Verletzung der Markenrechte der FC Bayern München AG, denn es fehlt das dafür erforderliche Handeln im geschäftlichen Verkehr.

Die Media Kanzlei wird deshalb nun eine Erwiderung an Taylor Wessing versenden, die geltend gemachten Ansprüche abwehren und Erstattung der eigenen Rechtsverfolgungskosten unseres Mandanten verlangen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei sind spezialisiert im Markenrecht. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten oder anderweitige markenrechtliche Probleme, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter!

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