Google Eintrag löschen – so funktioniert es!

Wir helfen Ihnen Google Einträge zu entfernen!

Unter der Suche nach Ihrem Namen oder Unternehmen befinden sich Google Einträge, die Ihrem Ruf oder dem Ruf Ihres Unternehmens schaden? Die Webseiten selbst sind nicht erreichbar oder reagieren zu langsam? Wir gehen direkt gegen die Suchmaschinenbetreiber vor, um ein schnelles und exzellentes Ergebnis zu erreichen. So können Sie negative Beiträge innerhalb kürzester Zeit entfernen lassen und Ihren oder den öffentlichen Ruf Ihres Unternehmens schützen! Die Anwälte der Media Kanzlei sind auf die Entfernung derartiger Einträge spezialisiert. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

“Wir haben bereits hunderte Fälle im Bereich Online Coaching bearbeitet und sind mit allen Einzelfällen besten vertraut.”

Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte 🙂
Rita Röscher
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. 🙂
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht

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Legal 500 Media Kanzlei
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Was sind Google Einträge?

Google-Einträge sind Informationen, die in der Google-Suchmaschine erscheinen, wenn Benutzer nach bestimmten Schlüsselwörtern oder Phrasen suchen. Diese Einträge können aus verschiedenen Quellen stammen, darunter Websites, Blogs, soziale Medien und Google My Business-Einträge.

Besonders relevant sind Google-Einträge für Unternehmen. Erfahrungswerte, Webseitenberichte und Blogeinträge haben großen Einfluss auf potenzielle Kunden und stehen im direkten Zusammenhang mit dem Erfolg eines Unternehmens. Negative Einträge können dafür sorgen, dass Interessierte zur Konkurrenz wechseln und Freunden von Ihrem Unternehmen abraten.

Auch Privatpersonen können durch Falschinformationen oder sensible Daten massiv in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden. Insbesondere durch Konflikte in der Vergangenheit können unwahre Tatsachenbehauptungen oder gar intime Inhalte verbreitet werden – siehe Revenge-Porn.

Warum sollten Google Einträge gelöscht werden?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Google-Einträge gelöscht werden sollten:

  1. Datenschutz: Wenn persönliche Informationen wie Adressen, Telefonnummern oder andere vertrauliche Daten online zugänglich sind, hat der Betroffene das Recht, diese Informationen löschen zu lassen.
  2. Falsche Informationen: Wenn die Informationen nicht korrekt sind, kann dies zu Missverständnissen oder falschen Vorstellungen führen.
  3. Verleumdung oder Rufschädigung: Wenn die Informationen negativ und schädigend sind und den Ruf einer Person oder eines Unternehmens schädigen, können sie zur Löschung aufgefordert werden.
  4. Veraltetes Material: Informationen, die veraltet sind und nicht mehr relevant für die aktuelle Situation sind, können ebenfalls zur Löschung aufgefordert werden.
  5. Urheberrechtsverletzungen: Wenn Inhalte ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht werden, können sie aus Google entfernt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Google nicht immer alle Anfragen zur Löschung von Inhalten erfüllt. Es gibt bestimmte Kriterien und Richtlinien, die erfüllt sein müssen, und in einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Löschung von Inhalten zu erreichen. Die Media Kanzlei kann dabei unterstützen. Sie ist spezialisiert auf das Medienrecht und hat schon unzählige Google Einträge entfernen lassen.

Wie löscht man Google Einträge?

Google Einträge können nicht direkt gelöscht werden, da Google nur Informationen aus dem Internet indexiert. Wenn Sie möchten, dass bestimmte Informationen nicht mehr in den Google-Suchergebnissen erscheinen, müssen Sie diese Informationen direkt an der Quelle (also auf der entsprechenden Webseite) löschen oder ändern lassen. Hier sind die Schritte:

  1. Finden Sie heraus, wer der Inhaber der Website ist, auf der die unerwünschten Informationen stehen. Sie können dies in der Regel über ein WHOIS-Lookup herausfinden.
  2. Kontaktieren Sie den Inhaber der Website oder den Webmaster und bitten Sie ihn, die Informationen zu entfernen oder zu ändern.
  3. Wenn die Informationen geändert oder entfernt wurden, können Sie Google bitten, die Seite neu zu indexieren. Dies können Sie über die Google Search Console tun.

In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei veralteten Inhalten oder bei Inhalten, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen, können Sie auch eine Anfrage zur Entfernung von Inhalten direkt bei Google einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Google nicht verpflichtet ist, Inhalte zu entfernen, es sei denn, sie verstoßen gegen Gesetze oder Google-Richtlinien. Die Anwälte der Media Kanzlei können für Sie auch gegen die Betreiber in Form einer Abmahnung vorgehen, um die Verbreitung in Zukunft über andere Plattformen zu verhindern.

Welche Risiken bestehen beim Löschen von Google Einträgen?

  1. Informationsverlust: Beim Löschen von Google-Einträgen besteht das Risiko, dass wertvolle Informationen für immer verloren gehen können. Dies kann besonders problematisch sein, wenn es sich um wichtige Dokumente oder Daten handelt, die später benötigt werden könnten.
  2. Beeinträchtigung der Online-Präsenz: Wenn Sie eine Website oder ein Unternehmen betreiben und Google-Einträge löschen, kann dies Ihre Online-Präsenz beeinträchtigen. Google-Einträge tragen dazu bei, Ihre Sichtbarkeit im Internet zu erhöhen. Durch das Löschen von Einträgen wird Ihre Website möglicherweise weniger auffindbar.
  3. Verlust von Kundenbewertungen: Wenn Sie Google-Einträge löschen, die Kundenbewertungen enthalten, verlieren Sie möglicherweise wertvolles Feedback und potenzielle Kunden können keine fundierten Entscheidungen treffen, da ihnen wichtige Informationen fehlen.
  4. SEO-Probleme: Google-Einträge tragen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei. Durch das Löschen von Einträgen kann Ihre Website in den Suchergebnissen von Google sinken, was zu weniger Traffic führen kann.
  5. Reputationsmanagement: In manchen Fällen kann das Löschen von Google-Einträgen das Online-Image schädigen. Wenn beispielsweise negative Bewertungen oder Kommentare gelöscht werden, kann dies als Versuch wahrgenommen werden, Kritik zu zensieren oder zu ignorieren, was das Vertrauen in Ihr Unternehmen untergraben kann.

Was ist die rechtliche Lage beim Löschen von Google Einträgen?

Die rechtliche Situation beim Löschen von Google-Einträgen kann komplex sein, da sie sowohl von lokalen Gesetzen als auch von den Richtlinien von Google abhängt. Hier sind einige grundlegende Punkte:

  1. Recht auf Vergessenwerden: Im Jahr 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, das als “Recht auf Vergessenwerden” bekannt ist. Dieses Urteil ermöglicht es Einzelpersonen, von Google das Entfernen von Suchergebnissen zu verlangen, die veraltet, irrelevant oder nicht länger relevant sind. Dies gilt insbesondere innerhalb der Europäischen Union.
  2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO, die 2018 in Kraft getreten ist, stärkt das “Recht auf Vergessenwerden”. Sie gibt Einzelpersonen das Recht, von Unternehmen, einschließlich Google, die Löschung persönlicher Daten zu verlangen.
  3. Google-Richtlinien: Google hat seine eigenen Richtlinien für das Entfernen von Inhalten. Sie entfernen in der Regel keine Informationen, die aus öffentlich zugänglichen Websites stammen, da diese Informationen auch an anderer Stelle im Internet verfügbar sind. Sie können jedoch in bestimmten Fällen Ausnahmen machen, z.B. bei sensiblen persönlichen Daten.

In jedem Fall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Details und Anforderungen in Ihrer Situation zu verstehen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Löschen von Informationen aus Google-Suchergebnissen nicht bedeutet, dass die Informationen vollständig aus dem Internet entfernt werden.

Löschungsanspruch aus dem Persönlichkeitsrecht

Der Löschungsanspruch aus dem Persönlichkeitsrecht bezieht sich auf das Recht einer Person, die Löschung von Daten oder Informationen zu verlangen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen oder ihren guten Ruf schädigen könnten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf persönliche Daten, die im Internet veröffentlicht oder ohne Zustimmung der betroffenen Person gesammelt wurden.

Dieser Anspruch basiert auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das in Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist. Es schützt die Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen und gibt ihr die Möglichkeit, über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten selbst zu bestimmen.

Im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dieser Löschungsanspruch auch als “Recht auf Vergessenwerden” bekannt. Gemäß Artikel 17 der DSGVO hat eine Person das Recht, von einem Datenverantwortlichen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen und die weitere Verarbeitung dieser Daten zu untersagen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Es ist zu beachten, dass dieses Recht nicht absolut ist und in bestimmten Fällen Einschränkungen unterliegen kann, beispielsweise wenn die Speicherung der Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Wie kann die Media Kanzlei helfen gegen Google Einträge vorzugehen?

Die Media Kanzlei kann auf verschiedene Weisen gegen unerwünschte Google Einträge vorgehen:

  1. Rechtliche Überprüfung: Sie kann zunächst den Eintrag rechtlich überprüfen, um festzustellen, ob er gegen Datenschutzgesetze, Persönlichkeitsrechte oder andere Gesetze verstößt.
  2. Löschungsantrag: Wenn der Eintrag rechtswidrig ist, kann die Kanzlei einen Löschungsantrag bei Google stellen. Sie wird dabei alle notwendigen rechtlichen Argumente und Beweise vorbereiten und vorlegen.
  3. Gerichtliche Schritte: Wenn Google den Löschungsantrag ablehnt oder nicht schnell genug reagiert, kann die Kanzlei gerichtliche Schritte einleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen.
  4. Reputation Management: Darüber hinaus kann die Kanzlei Strategien für das Management der Online-Reputation entwickeln, um unerwünschte Einträge in den Suchergebnissen zu minimieren oder zu überdecken.
  5. Beratung: Schließlich kann die Kanzlei beraten, wie man zukünftige unerwünschte Einträge vermeiden kann, indem man beispielsweise die Privatsphäre-Einstellungen anpasst oder vorsichtiger mit den geteilten Informationen umgeht.

Media Kanzlei

Spezialisiert auf das Medienrecht

Die Media Kanzlei hat sich auf medienrechtliche Angelegenheiten spezialisiert und verfügt daher über eine umfangreiche Expertise in diesem Bereich.

Unsere Anwälte und Anwältinnen haben fundierte Kenntnis der Gesetze, Verordnungen und Praktiken, die das Medienrecht regeln, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Wir sind in der Lage, komplexe juristische Sachverhalte zu analysieren und effektive Lösungsstrategien für Ihren individuellen Fall zu entwickeln. Wir können unsere Mandanten durch unsere lange Erfahrung effektiv vor Gericht vertreten und so ein zufriedenstellendes Ergebnis errreichen. Darüber hinaus ist unser Anspruch stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung im Medienrecht zu sein und aktiv an dieser mitzuwirken. Die Media Kanzlei ist in Fachkreisen bekannt für ihre Professionalität und ihre Fähigkeit, die Interessen ihrer Mandanten zu schützen. Wir konnten uns über die Jahre einen guten Ruf aufbauen und haben somit unzählige positive Bewertungen auf vielen Plattformen erhalten. Überzeugen Sie sich selbst von uns!

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