Donnerstag, 14.01.2021

Social Media: Media Kanzlei erzielt Löschung von Fake-Account auf Instagram

von Media Kanzlei

Wir haben immer wieder mit Fällen zu tun, in denen sich Betroffene an uns wenden, weil Dritte Fake-Profile von ihnen auf sozialen Netzwerken erstellt haben. Diese Fake-Accounts verwenden häufig Bilder der Geschädigten als Profilbild und verbreiten weitere, oftmals intime Fotos in den sozialen Netzwerken. Diese öffentlich abrufbaren Bilder werden ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht.

Erst kürzlich haben wir uns mit einem Fake-Profil auf der Social Media Plattform Instagram befasst. Es wurde der Snapchat-Account einer Minderjährigen gehackt und von ihrem Account aus anstößige Nachrichten in ihrem Namen verschickt. Auch diverse Kontakte sind angeschrieben und intimes Foto- und Videomaterial versendet worden. Auch auf einem extra hierfür erstellten Fake-Profil auf Instagram wurden intime Fotos der Geschädigten hochgeladen. Diese öffentlich abrufbaren Bilder sind ohne Einwilligung der Betroffenen oder der gesetzlichen Vertreter verbreitet worden.

Nacktfotos über Fake-Profil verbreitet

Der Täter versendete Nacktfotos der Geschädigten, welche ursprünglich in ihrem privaten Album bei Snapchat hochgeladen wurden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bildnisses war unsere Mandantin eine minderjährige Schülerin. Über das Profil werden daher auch kinderpornografische Bildnisse der Betroffenen verbreitet, was den Straftatbestand des § 184b StGB erfüllt.

Betroffene hat Anspruch auf Unterlassung

Die Bildnisse wurden im Sinne des § 22 KUG ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet. Ausnahmetatbestände nach § 23 KUG sind nicht gegeben. Damit ist der Straftatbestand des § 33 KUG erfüllt. Die öffentliche Zugänglichmachung des Bildnisses verletzt auch den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB. Die Bilder berühren in besonders erheblicher Weise die Intimsphäre der Betroffenen und sind auch Dritten zugänglich. Der Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen i§ 201a StGB ist erfüllt.

Der Betroffenen steht daher ein Unterlassungsanspruch zu. Bei der Durchsetzung dieses Anspruchs berät das Team der Media Kanzlei. Nachdem Instagram auf mehrere Abmahnungen nicht reagierte, stellten wir Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung bei dem zuständigen Gericht.

Pflichten für die Betreiber der Sozialen Netzwerke

Der Betreiber einer Onlineplattform ist als Hostprovider verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern und entsprechende Profile zu löschen.

 

Wir helfen auch Ihnen, gegen ein Fake-Profil vorzugehen, dass Ihre Fotos und/oder Ihren Namen verwendet und ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns umgehend unter anwalt@media-kanzlei.com oder unter dem nachfolgenden Link: https://www.media-kanzlei.com/kontakt/

 

Bildquelle: https://pixabay.com/de/illustrations/instagram-soziale-medien-profil-3314863/

...

Diesen Artikel teilen