Rufschädigung durch Beleidigungs-Vorwurf gegen Fußball-Trainer – Media Kanzlei setzt Unterlassungsanspruch durch

 

Vorwurf der Beleidigung durch die Gegenseite

Unser Mandant ist Trainer einer Fußballmannschaft und wurde vom gegnerischen Verein beschuldigt, sich im Rahmen eines Fußballspiels beleidigend gegenüber einem gegnerischen Spieler geäußert zu haben. Dieser Vorwurf wurde im Nachgang des Spieles auf der Internetseite des gegnerischen Vereins veröffentlicht und dort als feststehende Tatsachenbehauptung dargestellt, obwohl das Sportgericht zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht über den in der Sache vorliegenden Verdacht entschieden hatte.

Presseanwälte gingen gegen die Darstellung vor

Dem Vorwurf trat unser Mandant unterstützt durch das Team der Media Kanzlei entschieden entgegen. Dazu wurde die Gegenseite zunächst durch unsere Anwälte abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dies lehnte die Gegenseite ab und hinterlegte zur Verteidigung gleichzeitig eine Schutzschrift bei Gericht. Daraufhin haben wir zur Sicherung des Anspruchs unseres Mandanten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg gestellt.

Landgericht Hamburg bestätigt Unterlassungsanspruch

Die Pressekammer am Landgericht Hamburg folgte der Auffassung der Media Kanzlei. Die Äußerungen der Gegenseite stellen Tatsachenbehauptungen dar, deren Wahrheit die Gegenseite aufgrund sich gegenüberstehender Aussagen nicht beweisen konnte. Zudem wurde unser Mandant vom Sportgericht von dem Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, so dass sich der Verdacht nicht erhärtet hat.

Das Gericht betonte, dass die Gegenseite, selbst wenn man die Äußerungen auf der vereinseigenen Website als Meinungsäußerung qualifiziert, nicht die Darlegung entsprechender Anknüpfungstatsachen hätte antreten können.

Die Gegenseite hat eine Abschlusserklärung abgegeben, welche die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung gleich einem Urteil im Hauptsacheprozess anerkennt.

 

Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei helfen Ihnen mit ausgesprochener Expertise und Erfahrung in presserechtlichen Fragen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!

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