Donnerstag, 25.03.2021

Presserechtliche Unterlassungsansprüche und Geldentschädigung: OLG-Urteil gegen BILD

von Media Kanzlei

Wir konnten einen erneuten Erfolg gegen die BILD verzeichnen. Die BILD-Zeitung hatte über einen unserer Mandanten im Zusammenhang mit den Vorwürfen einer Straftat berichtet. Sie tat dies gleich in mehreren Veröffentlichungen. Unser Mandant ist Rechtsanwalt und zudem politisch engagiert.

Falsche Behauptungen durch die Bild-Zeitung

In dem Artikel der Zeitung hieß es, der Mandant habe einen Großteil der Taten gestanden und nach BILD-Informationen ermittele die Kripo.

Wir konnten durch einstweilige Verfügungen einige Unterlassungsansprüche für unseren Mandanten durchsetzen. Auch der BGH traf eine Entscheidung in unserem Fall. Er stimmte den Anträgen unserer Anwälte zu und begründet seine Entscheidung zum Teil damit, dass die BILD unseren Mandanten vor der Berichterstattung mit den Vorwürfen hätte konfrontieren und ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumen müssen. 

Die Gegenseite legte Berufung ein.

Identifizierende Berichterstattung ist unzulässig

Wir haben die Zurückweisung der Berufung beantragt. Durch die Behauptungen, die die BILD in ihren Berichten über unseren Mandanten aufgestellt hat, konnte dieser in seiner öffentlichen Meinung herabgesetzt werden. Außerdem handelte es sich bei den aufgestellten Behauptungen um unwahre Tatsachenbehauptungen. Für die Richtigkeit dieser Behauptungen müsste die BILD den Beweis erbringen. Zum Zeitpunkt einer veröffentlichten Folgeberichterstattung war unser Mandant zudem auch schon von seinen politischen Tätigkeiten zurückgetreten. Auch das öffentliche Informationsinteresse an den Berichten war sehr gering.

Die BILD darf außerdem nicht einfach Fotos unseres Mandanten veröffentlichen und ihn, einen nicht vorbestraften Bürger, als Straftäter an den Medienpranger stellen.

Geldentschädigung wegen falscher Tatsachenbehauptungen

Die Berufung der Gegenseite hatte nur teilweise Erfolg, das Team unserer Rechtsanwälte konnte viele Punkte des Urteils erfolgreich verteidigen. So muss die BILD es unterlassen, ein Foto unseres Mandanten zu verbreiten, ihn unzulässig vorzuverurteilen und zu Behaupten, er hätte ein Geständnis abgegeben. Unser Mandant hat gegen die BILD jedoch auch nach der Auffassung des OLG einen Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 8.000 Euro: Nach der Rechtsprechung des BGH begründe die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann. Die Beurteilung, ob es sich um eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt, müsse einzelfallbezogen beurteilt werden. Hierbei seien insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie sein Verschulden zu berücksichtigen. Zusätzlich hat die BILD dem Mandanten einen Teil der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Das Urteil des OLG Frankfurt ist vorläufig vollstreckbar.

 

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