Plattformbetreiber von OnlyFans muss gesperrten Account freigeben

Erfolgsgeschichte

Plattformbetreiber von OnlyFans muss gesperrten Account freigeben

Der OnlyFans Account unserer Mandantin wurde durch den Plattformbetreiber im Januar 2023 gesperrt. OnlyFans begründete die Sperrung damit, dass unsere Mandantin gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen habe. Nähere Informationen erhielt sie allerdings weder im Vorfeld der Sperrung noch im Nachhinein. Unsere Mandantin veröffentlichte auf der Plattform pornografische Bilder und Videos und verkauft diese an ihre Abonnenten. Gemäß der Nutzungsrichtlinien ist dies jedoch erlaubter und insbesondere auch gewollter Content.

Außergerichtlicher Kontakt bleibt erfolglos

Zunächst versuchte die Betroffene selbst die Plattformbetreiber zu kontaktieren. Dies blieb allerdings erfolglos. Die Media Kanzlei forderte sodann mit anwaltlichem Schreiben die Plattformbetreiber auf, den Account wieder freizugeben. Auch dieser Aufforderung kamen die OnlyFans-Betreiber nicht nach.

Einstweilige Verfügung durch das Landgericht Münster

Die Media Kanzlei beantragte deshalb für ihre Mandantin eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Münster. Diesen wies die Kammer zunächst zurück. Zur Begründung verwies das Gericht auf die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales, die sich aus den in den Vertrag einbezogenen Nutzungsbedingungen ergab.

Die Media Kanzlei legte vor dem Oberlandesgericht Hamm sofortige Beschwerde ein und wies auf die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Münster hin. Das Oberlandesgericht Hamm hob den Beschluss des Landgerichts Münster wegen der bislang nicht erfolgten Rüge und der nach den allgemeinen Regeln der EuGVVO gegebene Zuständigkeit des Landgerichts Münster auf und verwies das Verfahren im Rahmen des Nichtabhilfeverfahrens zurück an das Landgericht.

Die OnlyFans-Betreiber äußerten sich nicht zur Sache, sodass das Landgericht Münster letztendlich den Antrag der Media Kanzlei für zulässig und begründet erklärte und dem Antrag auf einstweilige Verfügung zustimmte.

Die Plattformbetreiber von OnlyFans müssen den Account unserer Mandantin nun wieder freigeben und die Kosten des Verfahrens tragen.

Wurde Ihr Social Media Account, sei es von Plattformen wie OnlyFans, Facebook, Tiktok, Instagram etc., gesperrt, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter, damit Ihr Account möglichst zügig wieder freigegeben wird.

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Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

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