
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unwahre Tatsachenbehauptung einer Straftat in Social-Media-Post
von Media Kanzlei
Die Gegnerin unserer Mandantin veranstaltete bei sich zuhause eine Feier, bei der auch unsere Mandantin anwesend war. Auf dieser Veranstaltung wurden zu einem späteren Zeitpunkt an dem Abend diverse Geldbeträge und Armbanduhren der Gäste entwendet. Kurz darauf veröffentlichte die Gegnerin einen Post auf Facebook, in dem sie unsere Mandantin öffentlich anprangerte, der Text war in spanischer Sprache geschrieben, dass sie das gestohlene Geld und die Uhren zurückzugeben solle.
Zusätzlich verlinkte sie ein Bild unserer Mandantin auf der Social Media Plattform unter ihrem Post.
Unsere Mandantin wandte sich daraufhin an die AnwältInnen der Media Kanzlei.
Schwerwiegender Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin
Die Zurschaustellung ihres Bildnisses mit der Beschuldigung als „Diebin“ stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und die Verletzung des Rechts am eigenen Bild unserer Mandantin dar. Ihr sind durch die Veröffentlichung des Facebook-Posts erhebliche Schäden entstanden, unter anderem wurde sie seitdem von ihrer kleinen lateinamerikanischen Community ausgegrenzt und sie hatte sogar ihren Arbeitsplatz wechseln müssen.
Social Media Anwälte fordern Löschung des Facebook-Posts und Abgabe einer Unterlassungserklärung
Die AnwältInnen der Media Kanzlei forderten die Gegnerin zur Löschung des veröffentlichten Postings, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer Geldentschädigung auf.
Der Post wurde daraufhin gelöscht und die Unterlassungserklärung durch die Gegenseite unterzeichnet.
Urteil der Pressekammer Hamburg
Die Pressekammer Hamburg erteilte folgendes Urteil, dass die Gegnerin eine Geldentschädigung zahlen muss, aufgrund dieser schwerwiegenden Weise der Verletzung des Persönlichkeitsrechts unserer Mandantin. Auch das Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts wurde durch den Facebook-Post verletzt.
Die Gegnerin musste neben der Löschung des Posts und der Abgabe einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung auch eine angemessene Geldentschädigung leisten.
AnwältInnen der Media Kanzlei sind spezialisiert auf Persönlichkeitsrecht
Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns hier jederzeit gerne.
Bildquelle: Wahrheit Zeitung Nachrichten - Kostenloses Foto auf Pixabay
...