
OLG Frankfurt urteilt: Aussage „riesigen Shitstorm geerntet“ ist überprüfbare Tatsachenbehauptung
von Media Kanzlei
Mit Beschluss vom 11.05.2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Äußerung, dass die Antragstellerin einen „riesigen Shitstorm geerntet“ habe, untersagt.
Pressebericht über Gründungsmitglied und Sängerin einer Band
Die Antragstellerin ist Gründungsmitglied einer Band, in der sie Sängerin ist. Die Antragsgegnerin schreibt Pressemitteilungen für eine Onlineplattform und hat im Zuge dieser Tätigkeit einen Artikel über einen Bandkollegen der Antragstellerin aus früheren Zeiten verfasst. Genauer berichtete sie darüber, dass der damalige Bandkollege alte Videos gefunden und auf Instagram geteilt hatte und dass dieser Post von der Antragstellerin kommentiert worden war. Nach den Behauptungen in dem Artikel habe die Antragsgegnerin „einen riesigen Shitstorm“ geerntet.
Gegen diese Aussage legte Antragstellerin einen Eilantrag auf Unterlassung ein. Nachdem dieser vom LG zurückgewiesen wurde, legte sie Beschwerde ein. Diese hatte vor dem OLG teilweise Erfolg.
„Riesiger Shitstorm“ ist unwahre Tatsachenbehauptung
Die RichterInnen des OLG sehen in der Äußerung „erntete einen riesigen Shitstorm“ eine unwahre Tatsachenbehauptung. Zur Begründung führten sie an, der durchschnittliche Leser verstehe unter einem „riesigen Shitstorm“ einen "Sturm der Entrüstung". Wenige negative Reaktionen, die tatsächlich unter den Kommentaren zu finden waren, seien nicht ausreichend, um dies als „riesigen Shitstorm“ zu bezeichnen.
Anwaltskanzlei für Presserecht und Medienrecht
Die Media Kanzlei ist eine Anwaltskanzlei für Medien- und Presserecht mit Sitz in Frankfurt und Hamburg. Wir beraten unsere Mandanten aber auch bundesweit per Video Chat, telefonisch und per E-Mail. Haben auch Sie ein presserechtliches Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne. Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass Betroffene unwahre Tatsachenbehauptungen nicht hinnehmen müssen, sondern Unterlassungsansprüche auch gerichtlich durchsetzen können. Auch wir konnten schon zahlreichen Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche wie beispielsweise der Löschung von Kommentaren, Posts, Profilen u. Ä. erfolgreich beraten.
Die zugehörige Pressemitteilung des OLG Frankfurt finden Sie HIER (Stand: 01.06.2021)
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