Dienstag, 16.03.2021

Notice und Takedown: Fotos ohne Einwilligung auf xHamster veröffentlicht

von Media Kanzlei

Die Fotos unserer Mandantin wurden ohne ihr Wissen und Einverständnis auf der Website xHamster veröffentlicht. Unsere Mandantin hatte die Fotos ursprünglich auf Kleiderkreisel.de genutzt. Über Kleiderkreisel konnten Nutzer bis vor einiger Zeit Second-Hand-Kleidung tauschen und verkaufen. Zu diesem Zweck hatte unsere Mandantin die Fotos auch aufgenommen und veröffentlicht. Diese Fotos aus dem Internet wurden übernommen und auf xHamster veröffentlicht.

Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht verletzt

Die Veröffentlichung der Fotos auf der Website ist unzulässig. Unsere Mandantin hatte dem schließlich nicht zugestimmt. Sie wurde durch die Tat in ihrem Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht verletzt. Der Gebrauch der insgesamt über 100 Bilder unserer Mandantin verstößt gegen § 22 Kunsturhebergesetz und § 72 Urhebergesetz.

Anstößige Kommentare unter den veröffentlichten Fotos

Unter den veröffentlichten Fotos haben zahlreiche Nutzer anstößige Kommentare hinterlassen. Einige dieser Kommentare stellten unzulässige Äußerungen und/oder Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB dar. Aus diesem Grund haben wir die Auskunft über personenbezogene Daten dieser Nutzer gefordert. Nur so können wir auch gegen diese strafrechtlich vorgehen.

Betroffene hat Unterlassungsanspruch 

Wir haben den Betreiber der Website xHamster mit anwaltlichem Schreiben abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer von uns vorgegebenen Frist aufgefordert. Nach unserem Notice and takedown Schreiben wurden die Fotos innerhalb weniger Stunden gelöscht.

 

Sollten auch Sie ein medienrechtliches Anliegen haben, kontaktieren Sie unser Team. Wir beraten Sie gerne. 

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