Montag, 27.04.2020

Nach Urteil des Kammergerichts im Fall Künast: Hausdurchsuchung bei Täter offenbart Frauenverachtung und Kinderpornographie

von Media Kanzlei

Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main ist am 18.02.2020 die Wohnung eines mutmaßlichen Verfassers von Hasskommentaren gegen Grünen-Politikerin Frau Künast durchsucht worden. 

Dem mutmaßlichen Täter wird vorgeworfen, einen der Hasskommentare unter einem Falschzitat von Renate Künast gepostet zu haben. Die Grünen-Politikerin hatte die Herausgabe der IP-Adressen eines Teiles der mutmaßlichen Täter*innen von Facebook vor dem Kammergericht Berlin mit Hilfe der Media Kanzlei erfolgreich erstritten, obwohl das Landgericht ursprünglich alle Äußerungen fälschlicherweise als zulässig bewertet hatte. Die umstrittene Entscheidung des Landgerichtes hatte in ganz Deutschland für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt.

 

Beschlagnahmt wurden im Rahmen der Hausdurchsuchung das Mobiltelefon, Tablet und der Laptop des mutmaßlichen Täters. Dabei konnten durch Zugriff auf den Facebook-Account des mutmaßlichen Täters andere zahlreiche frauenverachtende Beleidigungen, entmenschlichende und rassistische Kommentare, sowie angedeutete Morddrohungen bzw. Billigung derselben rechtmäßig dokumentiert werden. Insbesondere wurde kinderpornographes Material auf den Geräten des mutmaßlichen Täters gefunden. Ausgerechnet er hatte die Grünen-Politikerin wahrheitswidrig wegen angeblicher Befürwortung von Pädophilie heftig beleidigt. 

 

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat sich hierzu klar geäußert:

 

„Es ist ein gutes Zeichen, dass digitale Gewalt von den Behörden und der Justiz endlich ernst genommen wird. Dieser Fall zeigt, dass Hass im Netz mit System passiert und sehr viele Kommentare von wenigen Tätern kommen. Jede Anzeige eines Hasskommentars kann daher viel bewirken.“

 

Die Verfolgung der Täter*innen im “Fall Künast” läuft auch in anderen Bundesländern an: Als direkte Folge des Abhilfe-Beschlusses des Landgerichtes Berlin hat auch die Generaltstaatsanwaltschaft in München Anklage gegen den Verfasser eines Kommentars erhoben. 

 

Dr. Riemenschneider, Rechtsanwalt der Media Kanzlei, nahm auch Stellung zu diesem Thema:

 

„Die Chronologie der Verfahren zeigt, dass Betroffene auf erhebliche juristische Widerstände stoßen, wenn sie sich gegen Hass im Netz effektiv zur Wehr setzen wollen. Dies sendet ein positives Signal für alle Opfer digitaler Gewalt, dass sie nicht schutzlos sind.“

 

Sind auch Sie betroffen von HateSpeech oder Cybermobbing, zögern Sie nicht, die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne.


Bildquelle: https://pixabay.com/photos/work-desk-computer-night-hacker-933061/

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