Media Kanzlei gelingt erneuter Erfolg gegen Cybermobbing – Unterlassungsansprüche und 5.000 € Geldentschädigung

Durch das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (noch nicht rechtskräftig) konnte die Media Kanzlei ihren Mandanten beim Kampf gegen Cybermobbing erfolgreich unterstützen.

Online-Mobbing und Hasstiraden

Im konkreten Fall wurde unser Mandant Opfer von mehrfachen Mobbing-Angriffen durch die Gegenseite. Diese beinhalteten unter anderem zahlreiche Beleidigungen unseres Mandanten. Außerdem wurde die Adresse unseres Mandanten zusammen mit seinem Bildnis ohne seine Einwilligung veröffentlicht. Darüber hinaus bewertete die Gegenseite die Firma unseres Mandanten über die Bewertungsfunktion bei Google, obwohl kein geschäftlicher Kontakt zwischen den Parteien bestand. Auch dies stellt ein unzulässiges und rechtswidriges Verhalten dar.

Media Kanzlei hilft Betroffenen von Cyber-Attacken

Zunächst wurde die Gegenseite durch uns abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem wurde die Gegenseite zur Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung aufgefordert.

Da die Gegenseite den Aufforderungen nicht nachkommen wollte, klagte unser Mandant, vertreten durch die Media Kanzlei, vor dem Landgericht Frankfurt zur Durchsetzung seiner Ansprüche.

Landgericht Frankfurt urteilt zugunsten des Betroffenen

Das Landgericht Frankfurt folgte in seinem Urteil nun der Auffassung der Media Kanzlei und sprach unserem Mandanten die geltend gemachten Unterlassungsansprüche zu sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000 €. Außerdem muss die Gegenseite die Prozesskosten tragen.

Ansprechpartner bei Hate Speech und Cybermobbing

Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind spezialisiert auf die Sicherung Ihrer Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum. Kontaktieren Sie uns gerne!

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