Media Kanzlei erwirkt Gegendarstellung gegen Rhein-Neckar-Zeitung

Wir konnten für unseren Mandanten die Veröffentlichung einer Gegendarstellung in der Rhein-Neckar-Zeitung erwirken. Der Anlass für unser Tätigwerden war eine Berichterstattung der Rhein-Neckar-Zeitung, welche Tatsachenbehauptungen verbreitete, durch welche unser Mandant betroffen war.

Geltendmachung der Gegendarstellung

Dementsprechend machte unser Mandant, vertreten durch die Media Kanzlei, seinen Anspruch auf Gegendarstellung gegen die Zeitung geltend.

Der Gegendarstellungsanspruch ergab sich im vorliegenden Fall aus § 20 MStV. Ziel des Anspruches ist es, dass eine Person, die durch eine Berichterstattung in die öffentliche Diskussion geraten ist, die Möglichkeit haben muss, sich sachlich in Bezug auf die aufgestellten Tatsachenbehauptungen rechtfertigen zu dürfen.

Dabei ist die Gegendarstellung ohne Einschaltungen oder Weglassungen in das Angebot mit aufzunehmen und außerdem ist dabei die gleiche Aufmachung zu wählen wie bei der Ausgangsmeldung.

Anerkenntnis der Gegenseite

Die Gegenseite erkannte den geltend gemachten Anspruch unseres Mandanten an und veröffentlichte folgerichtig eine entsprechende Gegendarstellung in ihrem Angebot.

Spezialisten im Presserecht

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