
Media Kanzlei erwirkt Gegendarstellung für Honorarkonsul
von Media Kanzlei
Auf der Website eines großen Verlages wurde ein Artikel mit dem Namen „Shadow Diplomats-Enthüllungen – Vergewaltiger, Terrorfinanzierers, Steuerhinterzieher – das sind die extremsten Fälle“ veröffentlicht. Darin wurde über unseren Mandanten, ein deutscher Honorarkonsul, behauptet, er sei für Panama Papers und ein Offshore-Business bekannt. Zudem wurde erklärt, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung seien nur gegen Auflage eingestellt worden.
Dabei handelte es sich um unwahre Behauptungen, die unseren Mandanten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen. Die Media Kanzlei erwirket daher für ihren Mandanten die Entfernung der entsprechenden Behauptungen sowie die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Website des Verlags.
Gegendarstellungsanspruch gemäß § 20 MStV aufgrund von rechtsverletzenden Äußerungen
Aus dieser rechtsverletzenden Äußerung resultierte für unseren Mandanten ein Gegendarstellungsanspruch gem. § 20 MStV. So musste der Betreiber der Website die Gegendarstellung, in welcher die Behauptungen richtig gestellt wurden, auf seiner Website veröffentlichen und für einen Zeitraum von 3 Stunden verlinken.
Die Gegendarstellung lautete dann wie folgt:
„(In dem oben genannten Artikel wurde) folgende Aussage über mich verbreitet:
Die Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung wurden (…) gegen Auflage eingestellt.
Hierzu stelle ich fest:
Die Ermittlungen wurden ohne Auflage eingestellt.“
Top Kanzlei im Presserecht
Sollten auch Sie in der Presse oder den Medien von unwahren Äußerungen betroffen sein, dann zögern Sie nicht uns zu
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