Media Kanzlei erfolgreich gegen Volkswagen AG

Durch das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Frankfurt am Main setzten unsere Mandanten ihre Unterlassungsansprüche gegen Volkswagen erfolgreich durch.

Verbreitung von Videoaufnahmen ohne Kenntnis

Unsere Mandanten sind sowohl die Inhaberin als auch Mitarbeiter einer Firma, die unter anderem im Bereich des Kunsthandwerks tätig ist. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde die Firma von der Volkswagen AG mit der Herstellung einer größeren Anlage beauftragt. Teil des Projektes war auch eine Videodokumentation zum Herstellungsprozess. Dabei wurden unsere Mandanten bei der Arbeit an dem Projekt gefilmt. Nach Kenntnis unserer Mandanten wurden die Aufnahmen lediglich zu Dokumentationszwecken vorgenommen. Von einer Veröffentlichung war nie die Rede.

Dessen ungeachtet wurde nach Fertigstellung des Projektes aus dem gesammelten Material ein Film zusammengeschnitten, welcher unsere Mandanten bei der Arbeit an dem Projekt zeigten. Diesen Film hat die Volkswagen AG einer breiten Öffentlichkeit gegenüber verbreitet, indem sie ihn im Internet veröffentlichte.

Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Zwar lief der Film im Schnelldurchlauf und ließ so vor allem die Entstehung des Projektes erkennen, allerdings gab es die Funktion den Film zu pausieren. Diese Möglichkeit reichte bereits aus, um eine Rechtsverletzung zu begründen, da unsere Mandanten auf den Standbildern eindeutig zu erkennen waren und sie in eine solche Art und Weise der Verbreitung nie eingewilligt hatten.

Infolgedessen lag ein unzulässiger Eingriff in das Recht am eigenen Bild vor. Daher haben wir die Gegenseite abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und zum Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aufgefordert. Nachdem die Volkswagen AG der Aufforderung jedoch nicht nachkam, erhob die Media Kanzlei Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Anerkenntnis durch VW

Dort kam es jedoch nicht zu einer mündlichen Verhandlung, weil die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche anerkannte. Demzufolge ein voller Erfolg für unsere Mandantschaft!

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