
Landgericht Kassel untersagt Jameda Warnhinweis für Ärzte
von Media Kanzlei
Nachdem Jameda zunächst anwaltlich abgemahnt wurde, musste das Landgericht Kassel angerufen werden.
Das Landgericht Kassel entschied kürzlich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass es Jameda verboten sei, Warnhinweise wegen Manipulationsverdachts auf dem Nutzerprofil eines Arztes einzublenden, wenn dieser fälschlich indiziert, dass die Profilnutzerin die Manipulation veranlasst habe.
Der Warnhinweis informierte Besucher der Seite darüber, dass Auffälligkeiten bei den jeweiligen Profilnutzer festgestellt worden seien, die den Portalbetreiber an der Echtheit von Bewertungen zweifeln lasse. Konkret lautete der Hinweis wie folgt:
„Bei einzelnen Bewertungen auf diesem Profil haben wir Auffälligkeiten festgestellt, die uns veranlassen an deren Authentizität zu zweifeln. Wir haben den Profilinhaber mit dem Sachverhalt konfrontiert. Hierdurch ließ sich die Angelegenheit bisher nicht aufklären. Der Profilinhaber bestreitet für die Manipulation selbst verantwortlich zu sein.
[…] Ob die Manipulationen vom Profilinhaber veranlasst wurden, können wir trotz Kontaktaufnahme derzeit nicht endgültig beurteilen.
Wir entwickeln unsere Verfahren permanent weiter, um manipulierte Bewertungen zu identifizieren, entfernen diese und gehen entschieden gegen die Verantwortlichen vor. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Profil weiterhin bzw. künftig manipulierte Bewertungen enthält.“
Ihr Jameda Profil hat einen Warnhinweis? Ein Anwalt hilft!
Das Landgericht Kassel sah in dem Hinweis eine Verletzung von Schutz- und Loyalitätspflichten des zwischen Jameda und dem Arzt bestehenden Vertrags, da der Hinweis unwahr war. Bestandteil der Schutz- und Loyalitätspflicht ist es den Ruf und die Vermögensinteressen des anderen Vertragsteils nicht durch vermeidbare negative Kritik zu beeinträchtigen.
Der Warnhinweis stellt darauf ab, dass die Betroffene selbst - und nicht etwa ein Dritter – für die (vermeintliche) unlautere Handlung verantwortlich ist.
Dieser Hinweis ist allerdings unwahr, wenn der Arzt glaubhaft macht, persönlich nichts mit den gefälschten Bewertungen zu tun zu haben – insbesondere diese nicht veranlasst zu haben - und die ihr zur Verfügung stehenden Nachforschungspflichten wahrnimmt. Dies gilt sogar dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass tatsächlich manipulierte Bewertungen vorliegen.
Der Hinweis stellt eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Er beeinträchtigt die geschützten geschäftlichen Interessen eines Betroffenen erheblich und ist geeignet die geschäftlichen Interessen erheblich zu beschädigen.
Sollten Sie von einem entsprechenden Hinweis betroffen sein, kontaktieren Sie einen auf Verfahren mit Jameda spezialisierten Anwalt. Der Anwalt kann Handlungsoptionen aufzeigen.
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