
Landgericht Gera fällt wegweisendes Urteil zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Wildlife-Filmer
von Media Kanzlei
In einem kürzlich abgeschlossenen Gerichtsverfahren hat das Landgericht Gera ein Mitglied einer Umweltgruppe dazu verurteilt, es zu unterlassen, falsche Aussagen über unseren Mandanten zu machen, der Wildtierfilmer ist und die Aktivitäten von Tieren in ihrem natürlichen Lebensraum aufnimmt. In diesem Fall ging es darum, ob der Beklagte falsche Aussagen über die Aktivitäten unseres Mandanten gemacht hat und ob diese Aussagen seine Persönlichkeitsrechte verletzten.
Der Beklagte hatte unseren Mandanten beschuldigt, Wildtiere während ihrer Brutphase zu stören, was nach dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Dies stand im Zusammenhang mit dem beim Filmen von Uhu Nestlingen vorgeht.
Falsche Anschuldigungen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Die Beklagte veröffentlichte einen Artikel, in dem sie behauptete, unsere Mandanten hätten bei den Dreharbeiten den Mindestabstand nicht eingehalten. Außerdem behauptet sie, die Klägerin habe bei den Dreharbeiten in einem Naturschutzgebiet Pflanzen und den Lebensraum von Tieren zerstört.
Der Lebensunterhalt unseres Mandanten hängt von seinem guten Ruf in der Branche ab. Der Artikel schädigt eindeutig seinen Ruf und verletzt sein Persönlichkeitsrecht.
Unser Mandant wies die Vorwürfe zurück. Er erklärt, dass er bei seinen Dreharbeiten stets darauf achtet, die Tiere und ihren Lebensraum nicht zu stören oder zu beeinträchtigen. Er habe immer den Mindestabstand eingehalten, wenn er in der Nähe von Uhus gefilmt habe, und auch bei Dreharbeiten im Naturschutzgebiet habe er darauf geachtet, keinen Schaden anzurichten. Er hat auch immer eng mit Experten und Naturschutzorganisationen zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass er alle Richtlinien und Regeln einhält.
Die Bedeutung der Reputation in der Wildtierfilmbranche
Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine genaue Berichterstattung und eine verantwortungsvolle Kommunikation sind, wenn es um die Erhaltung und den Schutz von Wildtieren geht. Umweltorganisationen und Einzelpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Äußerungen und Handlungen nicht den Ruf und den Lebensunterhalt derjenigen schädigen, die sich unermüdlich für den Schutz der Natur und ihrer Bewohner einsetzen.
Das Urteil
Das Gericht stellte fest, dass die E-Mail der Beklagten unwahre Behauptungen enthielt, die die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin verletzten, und wies sie an, weitere verleumderische Äußerungen zu unterlassen. Das Gericht verurteilte die Beklagte, weitere verleumderische Äußerungen zu unterlassen und auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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