Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung im Presserecht

Wir waren für unsere Mandantin, eine international agierende Verlagsgesellschaft, vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich.

Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Axel Springer

Hintergrund der Entscheidung ist ein von Axel Springer eingelegter Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main. In diesem Verfahren hatte das Gericht den von den Anwälten der Media Kanzlei geltend gemachten Unterlassungsanspruch unserer Mandantin in Bezug auf eine Online-Berichterstattung bestätigt.

Das Gericht hatte Teile der Berichterstattung als unwahre und somit unzulässige Tatsachenbehauptungen qualifiziert. So wurde unserer Mandantin u.a. unterstellt, dass sie einen bestimmten Sachverhalt erfunden hätte, was mit einer angeblichen Studie eines Wissenschaftlers belegt werden sollte. Der angebliche Beleg lag jedoch in Wahrheit nicht vor, denn die Studie beschäftigte sich überhaupt nicht mit der Tätigkeit unserer Mandantin. Da andere Medien schon vor unserer Mandantin über den Sachverhalt berichtet hatten, lag auch keine Erfindung seitens unserer Mandantin vor. Somit war unsere Mandantin durch die angegriffene Berichterstattung in ihrem sozialen Geltungsanspruch verletzt.

Widerspruch der Gegenseite zurückgewiesen

Gegen das Verbot legte Axel Springer Widerspruch ein. Dieser hatte jedoch keinen Erfolg, wie das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil bestätigte. Das Gericht hielt weiterhin an der rechtlichen Auffassung fest, dass es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um unzulässige Tatsachenbehauptungen handelt, welche das Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin beeinträchtigen.

Mittlerweile hat Axel Springer eine Abschlusserklärung abgegeben und das Verbot damit als endgültige und abschließende Regelung anerkannt.

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