Negative Bewertungen in 2024 – Das müssen Sie wissen

Inhaltsverzeichnis

Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung und können sich erheblich auf das Kundenverhalten auswirken. Unfair negative Bewertungen auf Plattformen wie Google können daher schwerwiegende Folgen haben. Es ist eine weitverbreitete Praxis, sich im Jahr 2024 zur Löschung solcher Bewertungen an Anwälte zu wenden. Diese Strategie ist oft die bessere Idee, und hier sind die Gründe dafür.

Erstens bieten unsere Anwälte Expertise im Umgang mit den rechtlichen Aspekten von Online-Bewertungen. Sie verstehen die komplexen Gesetze, die das Internet, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und das Verbraucherschutzrecht betreffen. Unsere Anwälte können bewerten, ob eine Bewertung rechtswidrig ist, beispielsweise wenn sie unwahre Behauptungen enthält, irreführend ist oder Persönlichkeitsrechte verletzt.

Zweitens können unsere spezialisierten Anwälte effektive Kommunikationsstrategien mit Bewertungsplattformen wie Google entwickeln. Sie wissen, wie sie Anfragen formulieren müssen, um die größten Erfolgschancen für die Entfernung einer Bewertung zu haben. Diese Fachkenntnis ist besonders wichtig, da die Kriterien für die Entfernung von Inhalten oft unklar und die Verfahren komplex sind.

Drittens bietet die Inanspruchnahme unser anwaltlicher Hilfe einen zusätzlichen Schutz für Unternehmen. Sie minimiert das Risiko, dass der Versuch, eine Bewertung zu entfernen, nach hinten losgeht und zu weiteren negativen Reaktionen führt, was oft als “Streisand-Effekt” bezeichnet wird. Unsere Anwälte wissen, wie sie vorgehen sollten, um solche unerwünschten Aufmerksamkeiten zu vermeiden.

Viertens können wir, falls erforderlich, rechtliche Schritte einleiten. Dies kann von Abmahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren reichen, um die Entfernung der Bewertung durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schließlich ist es wichtig zu betonen, dass die Löschung von Bewertungen durch unsere Anwälte nicht bedeutet, legitime Kundenkritik zu unterdrücken. Es geht vielmehr darum, ungerechtfertigte und rechtswidrige Bewertungen zu identifizieren und zu entfernen, die das Ansehen und den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ungerechtfertigt schädigen können.

Im Jahr 2024 bleibt das Einschalten eines Anwalts zur Löschung negativer Google-Bewertungen oft die klügste Entscheidung. Es bietet einen professionellen und rechtlich fundierten Ansatz, um den Ruf eines Unternehmens zu schützen und gleichzeitig die Integrität des Online-Bewertungssystems zu wahren.

Unerwünschte Bewertungen auf Google Maps effektiv beseitigen

Die Abwehr von unfair abgegebenen Google Maps Bewertungen ist ein wichtiges Anliegen für Unternehmen und Dienstleister. Als Anwaltskanzlei für Urheber-, Marken- und Medienrecht in Frankfurt, Hamburg und bundesweit, können wir Ihnen bei dieser Herausforderung helfen. Unfaire Bewertungen können den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen und potenzielle Kunden abschrecken.

Unsere Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, rechtliche Schritte gegen solche Bewertungen einzuleiten. Dies kann beinhalten, die Identität des Bewertenden zu ermitteln und gegebenenfalls Unterlassungs- oder Schadenersatzklagen zu erwägen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Online-Bewertungen und dem Schutz des Rufes unserer Mandanten.

Wenn Sie Unterstützung bei der Abwehr von unfairen Google Maps Bewertungen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite, um Ihren Ruf zu schützen und faire Bedingungen in der Online-Bewertungslandschaft zu gewährleisten. 

1-3 Sterne Bewertungen sind ohne Kommentar fast immer löschbar

Negative Bewertungen auf Google Maps, insbesondere diejenigen ohne Kommentar, können das Image eines Unternehmens beeinträchtigen. Positive Bewertungen hingegen verbessern die Sichtbarkeit und das Ranking in den Suchergebnissen. Bewertungen, die ohne jeglichen Kommentar abgegeben werden und nur einen oder zwei Sterne enthalten, können besonders schädlich sein, da sie oft keine konkrete Kritik enthalten, an der sich Unternehmen orientieren könnten. Dabei besteht jedoch im Zweifel kein öffentliches Interesse an der Bereithaltung einer negativen Bewertung ohne Begründung. 

Rechtliche Aspekte und Lösungsansätze

Nicht alle negativen Bewertungen sind gerechtfertigt. Manche können irreführend oder sogar gefälscht sein. In solchen Fällen ist es ratsam, die Löschung dieser Bewertungen zu beantragen. Wir sind schon häufig gegen Plattformen wie Google gerichtlich vorgegangen und konnten dort erreichen, dass Google als Betreiber der Plattform zur Löschung ungerechtfertigter Bewertungen verpflichtet werden kann. 

Mangels hinreichender Tatsachengrundlage ist auch die 1-3 Sterne Bewertung als
Schmähkritik unzulässig. Der angesprochene und erreichte Empfängerkreis einer solchen Kritik verlässt sich auf die Objektivität der Bewertung. 

Eine Bewertung muss grundsätzlich neutral, sachkundig und im Bemühen um Richtigkeit vorgenommen. Eine Negativkritik ist daher nur zulässig, wenn diese auf einer hinreichend zuverlässig ermittelten Tatsachengrundlage beruht.

Professionelle Unterstützung bei der Löschung

Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit ungerechtfertigten Google-Bewertungen gesammelt. Wir unterstützen Sie dabei, negative Bewertungen schnell und kosteneffizient zu entfernen. Google reagiert oft zögerlich auf Beschwerden von Unternehmen, weshalb die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts erfolgversprechender sein kann.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung

Wenn Sie von negativen Bewertungen betroffen sind und Unterstützung benötigen, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. In diesem Gespräch können wir Ihren Fall besprechen und die Möglichkeiten zur Löschung der Bewertungen erörtern. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite.

Kann ich herausfinden, wer mich bewertet hat?

Das Internet bietet Nutzern eine gewisse Anonymität, was die Identifizierung von Personen, die gefälschte Bewertungen abgeben, erschwert. Viele Unternehmen stehen vor dem Problem, dass sie die Quelle negativer Bewertungen nicht nachvollziehen können. Die Identifizierung des Verfassers einer solchen Bewertung ist oft die erste große Hürde.

Die Identifizierung über die IP-Adresse des Verfassers ist nicht immer einfach. IP-Adressen werden oft dynamisch zugewiesen und können durch verschiedene Techniken verschleiert werden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um Informationen von Internetdienstanbietern oder Plattformen wie Google Maps zu erhalten.

Sobald die Identität des Verfassers festgestellt wurde, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann Verleumdung, Rufschädigung oder strafrechtliche Anklagepunkte umfassen. Zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen können ebenfalls relevant sein.

Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit ungerechtfertigten Google-Bewertungen. Wir bieten Unterstützung bei der Einreichung von Löschungsanträgen und beraten Sie zu den besten rechtlichen Schritten in Ihrem spezifischen Fall. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Optionen zu besprechen.

Mehrfach-Bewertungen auf Google unzulässig

Es kommt vor, dass eine Person mehrere negative Bewertungen über verschiedene Google-Konten abgibt, um einem Unternehmen zu schaden. Diese Art von Mehrfachbewertungen verstößt gegen die Richtlinien von Google und muss von betroffenen Unternehmen nicht toleriert werden.

Rechtlich gesehen könnten Mehrfachbewertungen als unlauterer Wettbewerb angesehen werden. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zielt darauf ab, den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher, Unternehmen und des öffentlichen Interesses zu schützen. Mehrfachbewertungen, die darauf abzielen, das Ansehen eines Unternehmens künstlich zu verbessern oder zu verschlechtern, könnten als Täuschung der Verbraucher interpretiert werden. Dies stellt eine Verzerrung der Marktwahrnehmung dar und könnte als irreführende Werbung oder Geschäftspraktik angesehen werden.

Darüber hinaus könnten Mehrfachbewertungen auch gegen die Nutzungsbedingungen von Bewertungsplattformen wie Google verstoßen. Google selbst verbietet ausdrücklich gefälschte oder irreführende Bewertungen. Die Durchführung solcher Praktiken kann zur Entfernung der Bewertungen und möglicherweise zu weiteren Sanktionen seitens Google führen.

Zusammenfassend sind die Mehrfachbewertungen auf Bewertungsplattformen wie Google rechtlich unzulässig.

Fehlender Geschäftskontakt - Sogenannte "Fake-Bewertungen"

In einem Konflikt um Online-Bewertungen wird die Rechtmäßigkeit oft an der Wahrheit der zugrunde liegenden Fakten gemessen. Wenn beispielsweise eine Bewertung auf einem behaupteten Geschäftskontakt basiert, der tatsächlich nie stattgefunden hat, dann wird dieser Teil der Äußerung als unwahr angesehen. Aus rechtlicher Sicht ist es nur schwer begründbar, dass jemand ein legitimes Interesse daran hat, einen Geschäftskontakt zu bewerten, der nie stattgefunden hat. Ebenso ist es unzulässig, dass Plattformen solche Bewertungen veröffentlichen. Eine Bewertung, die sich auf nicht existierende Erfahrungen stützt, trägt nichts zur konstruktiven Diskussion bei und verfälscht das Bild, das andere Nutzer von den bewerteten Dienstleistungen erhalten.

Negative Bewertung erhalten? Jetzt Media Kanzlei beauftragen

Wir haben uns auf den Umgang mit negativen Bewertungen spezialisiert, da diese ein großes Risiko bürgen, den Ruf und die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu beeinträchtigen. In einer Welt, in der Online-Reputation eine zentrale Rolle spielt, können negative Bewertungen auf Plattformen wie Google erheblichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens haben. Dies kann zu Umsatzverlusten, Kundenabwanderung und langfristigen Imageschäden führen.

Durch unsere Spezialisierung auf negative Bewertungen bieten wir unseren Mandanten einzigartige Expertise in einem sensiblen und komplexen Rechtsbereich. Unsere Anwälte verstehen die Nuancen des Medienrechts, die für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Online-Bewertungen entscheidend sind.

Ein weiterer Grund für die Spezialisierung ist das wachsende Bedürfnis von Unternehmen, ihre Online-Präsenz zu schützen. Da Kundenbewertungen oft der erste Berührungspunkt für potenzielle Kunden sind, ist es wichtig, dass diese Bewertungen ein genaues und faires Bild des Unternehmens vermitteln. Wir helfen Unternehmen dabei, unrechtmäßige negative Bewertungen zu identifizieren und rechtliche Schritte zu unternehmen, um diese zu entfernen oder zu korrigieren.

Zudem verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Verhandlung mit Bewertungsplattformen und in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Dies beinhaltet sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Maßnahmen, um die Interessen ihrer Mandanten zu wahren.

Schlechte Bewertung erhalten? Wir sind auf Reputationsschutz spezialisiert.

Schlechte Bewertungen sind ärgerlich und meist ruf- und geschäftsschädigend – insbesondere, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Sie oder Ihr Business haben eine schlechte Bewertung erhalten, ohne dafür Anlass gegeben zu haben? Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei helfen Ihnen gerne!

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Anwalt.de 5,0 ☆
5/5
Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte 🙂
Rita Röscher
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. 🙂
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen

Rechtsanwaltskanzlei in den Medien

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Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

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JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022

Media Kanzlei erhält Auszeichnung Anwalt des Jahres
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI

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