Donnerstag, 20.04.2023

Kritischer Journalismus von Thomas Bremer - diebewertung.de: Schädigende Behauptungen und unbillige Kritik

von Media Kanzlei

Diebewertung.de von dem Journalisten Thomas Bremer steht häufig in der Kritik von Unternehmern, weil er auf seinen Websites, etwa diebewertung.de, für Betroffene schädigende Informationen verbreitet. 

Verbindung zwischen den Websites von Bremer und seinen anderen Unternehmen

Bremer hat einen guten Ruf in der Investmentbranche und betreibt mehrere Websites, darunter diebewertung.de und verbraucherschutzforum.berlin. 

Mitunter findet man Aussagen dazu, dass  die Verantwortlichen mit Unternehmen in Verbindung stehen, die für das Betreiben einer kritischen Bewertungsseite ungeeignet sein dürften, da ein Interessenkonflikt vorliegen soll. Verifizieren lässt sich dies indes nicht. 

Unser Eindruck ist jedoch, dass Unternehmen und Unternehmer regelmäßig unverhältnismäßig kritisch dargestellt und Registerauszüge und amtliche Meldungen häufig dazu genutzt werden, seinen Aussagen eine höhere Sprengkraft zu gegeben. Zahlreiche Verfahren haben ihn geschult, Kritik in einem Graubereich zu äußern, der juristisch nur schwer angreifbar ist, Unternehmen jedoch unbillig schädigt. 

Die Bedeutung von Pressegesetzen und -vorschriften

Pressegesetze und -vorschriften sind für die Gewährleistung der Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit von Online-Nachrichtenagenturen von entscheidender Bedeutung, aber es liegt letztlich an den einzelnen Journalisten und Nachrichtenorganisationen, diese Standards einzuhalten und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu bewahren. In diesen Gesetzen sind in der Regel die Rechte und Pflichten von Journalisten festgelegt, darunter die Pflicht zur genauen und unvoreingenommenen Berichterstattung, zum Schutz von Quellen und zur Wahrung der Privatsphäre und der Würde des Einzelnen.

Diebewertung.de und Thomas Bremer stellen Unternehmen mitunter unbillig und rufschädigend an den medialen Prager. Ist man von einer Berichterstattung betroffen, sollte man unbedingt zu einem spezialisierten Anwalt oder Anwältin für Presserecht gehen, um Augenhöhe mit Thomas Bremer herstellen und um prüfen zu können, ob man juristisch gegen die Berichterstattung vorgehen kann.

 

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