Mittwoch, 17.06.2020

Keine missverständliche Faktenprüfung auf Facebook

von Media Kanzlei

Der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe entschied in einer Eilentscheidung am 27.05.2020 unter dem Aktenzeichen Az. 6 U 36/20, dass die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook nicht missverständlich sein darf. 

Die Klägerin wies auf der Plattform Facebook auf einen Pressbericht hin, in welchem sie über einen „offenen Brief“ zum Thema Klimawandel berichtete. 

Facebook beauftragt "Correctiv" zum Faktencheck

Facebook beauftragte daraufhin die gemeinnützige Gesellschaft Correctiv damit, den „offenen Brief“ einer Faktenprüfung zu unterziehen. Die Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass die Verfasser des „offenen Briefs“ keinen wissenschaftlichen Hintergrund haben und die dort getätigten Aussagen unzutreffend und teilweise nicht richtig seien. Dieses Ergebnis wurde beim Eintrag der Klägerin angezeigt. 

Unterhalb des Eintrags der Klägerin publizierte die Beklagte: „CORRECTIV.ORG    Fact-Check. Nein: Es sind nicht "500 Wissenschaftler"; Behauptung teils falsch"“

Eilantrag auf Unterlassung wegen wettbewerbsrechtlichem Verstoß

Die Klägerin stellte einen Eilantrag auf Unterlassung des Eintrags der Beklagten und stützte ihren Anspruch auf einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. 

Das Landgericht Mannheim wies den Anspruch zunächst mit der Begründung ab, es läge kein Wettbewerbsverstoß vor. 

Der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe gab dem Eilantrag der Klägerin jedoch mit der Begründung statt, dass die Ausgestaltung des Prüfeintrags der Beklagten missverständlich gestaltet sei. Der Eintrag des Beklagten sei für einen durchschnittlichen Facebook Nutzer in dergestalt verständlich, dass er sich auf die Berichterstattung der Klägerin beziehe und gerade nicht auf den „offenen Brief“, über den seitens der Klägerin lediglich berichtet wird. 

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft jedoch nicht die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen. 

Die Anwälte /-innen der Media Kanzlei beraten Sie gerne zum Thema Wettbewerbsrecht

Wenn Sie auch einen Prüfeintrag auf einem ihrer Facebook Einträge erhalten, die Sie als wettbewerbswidrig, unwahr oder missverständlich betrachten, zögern Sie nicht die Media Kanzlei zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und geben stets unser Bestes, den gegebenenfalls auf Sie zukommenden Schaden so gering wie möglich zu halten.

Bildquelle: https://pixabay.com/de/illustrations/soziales-netzwerk-facebook-netzwerk-76532/

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