Donnerstag, 01.04.2021

Journalist verbreitet falsche Informationen in der eigenen Instagram Story

von Media Kanzlei

Vor dem Landgericht Frankfurt haben wir eine einstweilige Verfügung gegen einen Journalisten wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen erwirkt.

Journalist stellt falsche Behauptungen auf

Unser Mandant ist eine Privatperson. Er wollte gemeinsam mit einem Journalisten einen Podcast zum Thema Polizeigewalt bzw. Rassismus bei der Polizei aufnehmen. Die beiden haben sich getroffen, um Ideen für den Podcast zu sammeln. Einige Monate später hatte der Journalist auf seinem persönlichen Instagram-Profil ein Video über dieses Treffen in einer Instagram-Story veröffentlicht. Hauptbestandteil des Videos ist das vermeintliche Sexualleben unseres Mandanten und die diesbezügliche Kommentierung und Bewertung von dem Journalisten. Er verbreitet dabei unwahre Tatsachenbehauptungen über unseren Mandanten, die diesen massiv in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen. Er unterstellt ihm beispielsweise, sexuell übergriffig gegenüber Frauen geworden zu sein. Dabei handelt es sich um den Vorwurf einer Straftat nach § 177 StGB.

Alle Behauptungen des Journalisten über unseren Mandanten sind frei erfunden und falsch. Weder ist unser Mandant sexuell übergriffig gegenüber Frauen geworden, noch hat er dem Journalisten bei dem Treffen intime Fotos gezeigt, wie es von diesem behauptet wurde.

Beratung unserer Anwaltskanzlei zu den Möglichkeiten des Betroffenen

Der Betroffene hat sich an das Team der Media Kanzlei gewandt und unsere rechtliche Beratung in Anspruch genommen. Wir haben den Journalisten abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Unser Mandant verzichtete sogar auf eine Aufforderung des Journalisten zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, obwohl ihm dieser Anspruch zugestanden hätte. Ihm ging es lediglich um die Löschung des Videos und die Unterlassung der Verbreitung unwahrer Tatsachen.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Die Aussagen des Journalisten verletzen das gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten. Ob eine solche Verletzung vorliegt, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu ermitteln. Dabei ist das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und das Recht auf freie Meinungsäußerung des sich Äußernden andererseits gegeneinander abzuwägen.

Durchsetzung der Ansprüche vor dem Landgericht 

Der Journalist reagierte nicht auf unsere Abmahnung. Wir haben daher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem Landgericht Frankfurt gestellt. Dem betroffenen Mandanten steht ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB analog, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB §§ 186, 187 StGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG, Art. 8 EMRK gegen den Journalisten zu.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte Erfolg: Dem Journalisten wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, die in seiner Instagram-Story aufgestellten Behauptungen zu verbreiten oder sie verbreiten zu lassen. Dieser hat außerdem die Kosten des Eilverfahrens zu tragen.

 

Lassen auch Sie sich in ihrem medienrechtlichen Anliegen gerne von unserem Team der Media Kanzlei beraten.

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