Montag, 25.11.2019

„Hass im Internet“ in der Stern „Diskuthek“

von RA und Fachanwalt Dr. Riemenschneider

Der Fall Renate Künast hat große Wellen geschlagen und bei Vielen – ganz gleich ob Rechtslaien oder Juristen – für Empörung gesorgt. Welche Äußerungen muss man sich im Netz bieten lassen und was geht über reine Geschmacklosigkeiten hinaus und verletzt den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht? Das LG Berlin hätte die Chance gehabt - mit der nach unserer Ansicht angebrachten Selbstverständlichkeit - schwersten und höchst sexistischen Beleidigungen auch im Internet und auch gegenüber Politikern eine deutliche Absage zu erteilen. Leider hat das Landgericht diese Chance nicht genutzt und den viel besprochenen Beschluss erlassen, der unter anderem Bezeichnungen wie „Drecksau“, „Schlampe“ und „Drecks Fotze“ als zulässig erachtet. Diese Skandalentscheidung hat zumindest einen positiven Nebeneffekt: Das Thema Hate Speech, das uns als Presserechtskanzlei besonders am Herzen liegt, ist spätestens seit diesem Beschluss in aller Munde und findet große Beachtung. Der „Stern“ hat daher eine Folge seiner Online-Sendung „Diskuthek“ diesem wichtigen Thema gewidmet und Rechtsanwalt und Partner der Media Kanzlei, Dr. Severin Riemenschneider, gemeinsam mit der von Hate Speech Betroffenen Wiebke Winter und dem Youtuber Open Mind zu einer Diskussionsrunde eingeladen. Die vertretenen Ansichten der anderen Gäste könnten kaum unterschiedlicher sein, Dr. Riemenschneider erklärt jedoch unter anderem, weshalb die ein oder andere Ansicht in rechtlicher Hinsicht nicht haltbar ist und wann eine Person für Posts von anderen haftbar gemacht werden kann. Sehenswert!

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