
Grenzbeschlagnahme von Fälschungsprodukten – AnwältInnen der Media Kanzlei helfen im Markenrecht
von Media Kanzlei
Unser Mandant hat über die App „Saramart“ Produkte eines teuren Labels gekauft. An der Grenze wurden die Produkte vom Zoll beschlagnahmt, da es sich hier um Fälschungsprodukte handelte. Unser Mandant erhielt daraufhin eine Abmahnung, dass wegen der vermeintlichen Verletzung der Markenrechte der Gegenseite ein Kostenerstattungs- und Schadensersatzanspruch ihm gegenüber bestünde.
Der geringe Umfang der Bestellung sowie die Art der Einzelwaren beweist aber, dass hier die Benutzung im rein privaten Bereich erfolgen sollte und unser Mandant die Produkte nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung oder zu anderweitigen geschäftlichen Handlungen erworben hat. Für unseren Mandanten war auch aufgrund der teilweise nicht gerade günstigen Einzelpreise der Produkte im Übrigen nicht erkennbar, dass es sich nicht um Originalwaren handeln sollte.
Die AnwältInnen der Media Kanzlei wiesen die Ansprüche auf Kostenerstattung und Schadensersatz der Gegenseite zurück.
Markenrecht - AnwältInnen der Media Kanzlei helfen
Sollten auch Sie eine Abmahnung aufgrund einer Verletzung des Markenrechtes erhalten haben wenden Sie sich jederzeit gerne an die AnwältInnen der Media Kanzlei – diese sind spezialisiert auf Markenrecht und helfen Ihnen gerne weiter.
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