Gewaltschutzantrag für Aurelia Lamprecht durchgesetzt

Wir konnten für unsere Mandantin, Frau Aurelia Lamprecht, eine Gewaltschutzanordnung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main durchsetzen.

Belästigungen und Nachstellungen durch die Gegenseite

Unsere Mandantin ist eine Person des öffentlichen Lebens. Durch mehrere Auftritte in verschiedenen Reality-TV Formaten hat sie ihre Bekanntheit erlangt.

Unsere Mandantin wurde über verschiedene Kommunikationswege kontaktiert, obwohl sie der betreffenden Person mitgeteilt hatte, dass sie keinen weiteren Kontakt wünsche. Dies ging neben unzähligen Face-Time-Anrufen, E-Mails und WhatsApp-Nachrichten schließlich so weit, dass mehrfach auf den Namen unserer Mandantin Essen per Lieferung zu ihr nach Hause bestellt wurde.

Gewaltschutzantrag bei Gericht

Aufgrund dieses Verhaltens der Gegenseite stellte unsere Mandantin, vertreten durch die Media Kanzlei, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 GewSchG. Dem Antrag gab das Gericht statt und untersagte der Gegenseite, die Wohnung unserer Mandantin zu betreten, sich der Wohnung als auch unserer Mandantin bis auf eine Entfernung von 50 Metern zu nähern und eine Verbindung zu unserer Mandantin aufzunehmen. Bei einem Fall der Zuwiderhandlung droht der Gegenseite ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 €.

Media Kanzlei in Frankfurt, Hamburg und bundesweit

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