
Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz
von Media Kanzlei
Am 3. April 2021 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz sollen Betroffene von Hass und Hetze im Netz besser geschützt werden.
Hate Speech und Cybermobbing
Hate Speech und Cybermobbing stellen ein großes Problem in der Welt der Social Media Netzwerke dar. Vor allem unter Beiträgen der Betroffenen oder anderer Personen, die wiederum über die betroffenen Personen berichteten, kommt es auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter & Co zu Hasskommentaren. Die Täter verfassen Kommentare mit beleidigenden Ausdrücken, Schimpfwörtern oder falschen Unterstellungen, sie behaupten Fake News oder verbreiten rassistisches, sexistisches, antisemitisches oder auf andere Weise volksverhetzendes Gedankengut. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können diese Kommentare Straftatbestände wie den der Beleidigung, der Bedrohung oder der üblen Nachrede erfüllen.
Die gesetzlichen Änderungen im Überblick:
Bisher war nach § 241 StGB nur die Bedrohung mit einem Verbrechen strafbar. Nun sind auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert (wie die Drohung, ein Auto anzuzünden), die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe strafbar. Bei einer Tat, die im Internet oder auf andere Weise öffentlich begangen wird, drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe - Bei einer öffentlichen Drohung mit einem Verbrechen sogar bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Auch das Strafmaß der Beleidigung, § 185 StGB, wurde angehoben. Wer öffentlich im Netz Menschen beleidigt, kann jetzt mit bis zu zwei statt wie bisher mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, § 188 StGB – diese Norm gilt nun ausdrücklich für alle Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen, auch für Politiker auf kommunaler Ebene.
Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): Ab jetzt ist auch die Billigung noch nicht begangener schwerer Taten erfasst, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies richtet sich gegen Versuche, ein Klima der Angst zu schaffen. Das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre „an die Wand gestellt“ ist ein Beispiel für die nun bestehende Strafbarkeit.
Erweiterung des § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten): Der Tatbestand des § 126 StGB wurde nun auch durch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung und von schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ergänzt.
Antisemitische Tatmotive werden nun ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe genannt (§ 46 Abs. 2 StGB).
Besonders geschützt werden sollen durch § 115 StGB von jetzt an auch Rettungskräfte und medizinisches Personal in Notdiensten, die leider viel zu häufig attackiert werden. Bereits 2017 wurden Rettungskräfte im Einsatz strafrechtlich besser vor Attacken geschützt. Nun wurde dieser Schutz auch auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgeweitet.
Meldepflicht für soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook und Co müssen strafbare Postings zukünftig nicht nur löschen, sondern in schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Damit soll die strafrechtliche Verfolgung erleichtert werden. Diese Pflicht gilt erst ab dem 1. Februar 2022, damit BKA, Staatsanwaltschaften und den Host Providern der sozialen Netze genügend Zeit zur Vorbereitung haben.
Erleichterung von Auskunftssperren im Melderegister
Diejenigen, die von Hass im Netz betroffen sind, sollen es jetzt auch leichter haben, sogenannte Auskunftssperren im Melderegister eintragen zu lassen. Dadurch sollen Sie davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben und verbreitet werden. Künftig müssen Meldebehörden müssen künftig berücksichtigen, ob der/die Betroffene einem Personenkreis angehört, der sich aufgrund beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten in verstärktem Maße Anfeindungen oder Angriffen ausgesetzt sieht.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußert sich auf der Seite des BMJV (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/0401_Gesetzespaket_gegen_Hass_und_Hetze.html) zu dem Gesetz:
„Unser Gesetzespaket dient dem Schutz aller Menschen, die im Netz bedroht und beleidigt werden. Die Wellen des Hasses sind in der Pandemie noch aggressiver als zuvor. Die Hetze ist sehr oft rechtsextremistisch, rassistisch und frauenfeindlich. Es ist eine ernste Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft, wenn Menschen aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert werden – oder mundtot gemacht werden, weil sie sich politisch oder wissenschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren.
Ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wir erhöhen die Abschreckung und den Ermittlungsdruck deutlich. Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen. Ab sofort drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Denn dauernde Anfeindungen können dazu führen, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus der öffentlichen Diskussion zurückziehen. Den Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz haben wir auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht. Wir stellen klar, dass antisemitische Motive grundsätzlich strafschärfend zu werten sind.
Hinzu kommt ein entscheidendes neues Instrument: Ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. Das wird zu schnellen und konsequenten Ermittlungen gegen Hetzer führen – bevor aus ihren Worten Taten werden.“
Die RechtsanwältInnen der Media Kanzlei beraten PolitikerInnen, Prominente, InfluencerInnen, AktivistInnen, KünstlerInnen und selbstverständlich auch Privatpersonen, die Opfer von Hass im Netz geworden sind.
Lassen auch Sie sich vom Team der Media Kanzlei im Kampf gegen Hatespeech unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir helfen Ihnen gerne!
Quellen:
Bmjv (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/0401_Gesetzespaket_gegen_Hass_und_Hetze.html)
beck-aktuell (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gesetzespaket-gegen-hass-und-hetze-tritt-am-03-april-in-kraft)
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