Freitag, 29.01.2021

Förderprogramm INVEST des BMWi: Media Kanzlei hilft Unternehmen bei der Akquise von Wagniskapital (Venture Capital)

von Media Kanzlei

 

Wenn Sie ein innovatives Start-Up leiten, dann wissen Sie selbst, wie wichtig, aber auch wie schwer die Suche nach Investoren ist, welche Ihnen die nötige Liquidität geben, um Ihre zukunftsweisenden Ideen zu verwirklichen. Insbesondere im Bereich Wagniskapital (Venture Capital) herrscht harte Konkurrenz.

Um hier junge, innovative Unternehmen zu unterstützten, hat das Bundeswirtschaftsministerium das Förderprogramm INVEST ins Leben gerufen. Innerhalb dieses Programms erhalten Ihre Investoren bis zu 20 % des eingesetzten Wagniskapitals erstattet. Außerdem besteht die Möglichkeit der Erstattung von Steuern auf Gewinne. Die Teilnahme an INVEST erhöht also Ihre Attraktivität für Investoren erheblich.

Teilnahme an INVEST setzt amtliche Bescheinigung der Förderfähigkeit voraus

Für die Teilnahme muss zunächst die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens amtlich bescheinigt werden. Bei Ihrem Antrag auf Feststellung der Förderfähigkeit unterstützen wir Sie gerne. Hier waren wir Anwält*innen der Media Kanzlei in der Vergangenheit bereits erfolgreich und konnten einen ursprünglich ablehnenden Bescheid im Widerspruchsverfahren zugunsten unseres Mandanten noch drehen.

 

Wenn auch Sie am INVEST-Programm des BMWi teilnehmen und Ihre Förderfähigkeit für Wagniskapital (Venture Capital) prüfen lassen wollen, kontaktieren Sie uns. Das Team der Media Kanzlei steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

 

 

 

 

Bildquelle: https://pixabay.com/de/illustrations/motivation-strategie-pfeile-aufbau-3242296/

Titelbild: https://pixabay.com/de/illustrations/start-rakete-gesch%C3%A4ft-idee-4735778/

...

Diesen Artikel teilen