
Filesharing: Abmahnung oder Mahnbescheid der Koch Media GmbH durch rka Rechtsanwälte erhalten?
von Media Kanzlei
Die Kanzlei rka Rechtsanwälte beantragt für die Koch Media GmbH Mahnbescheide. Die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich stellt Software für Computerspiele her und vertreibt diese. In diesem Mahnbescheid, den die Betroffenen nun durch die rka Rechtsanwälte erhalten, werden sie zur Zahlung eines angegebenen Geldbetrages aufgefordert. Der Zahlungsanspruch setze sich aus den vorgerichtlichen Anwaltskosten für die Abmahnung sowie einem Teilschadensersatz zusammen und beruhe auf einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch sogenanntes Filesharing.
Abmahnung aus dem Vorjahr
Innerhalb der Mahnbescheide wird Bezug auf eine von den rka Rechtsanwälten im Vorjahr verschickte Abmahnung genommen. In dieser Filesharing-Abmahnung ist die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalen Geldbetrags innerhalb der angegebenen Frist gefordert worden. Der/die Abgemahnte soll ein von der Koch Media GmbH herausgebrachtes Computerspiel über die ihm/ihr zum Tatzeitpunkt zugeordneten IP-Adressen eine Internettauschbörse, ein sogenanntes Peer-to-Peer Netzwerk, genutzt und eine Datei mit dem urheberrechtlich geschützten Computerspiel zum Download für Dritte bereitgehalten und widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.
Mahnbescheid erhalten – und nun?
Sie sollten einen Mahnbescheid niemals einfach ignorieren, da sonst die Rechtskräftigkeit der Forderung droht. Nach Erhalt eines Mahnbescheids hat man nur zwei Wochen Zeit, auf diesen zu reagieren. Lassen Sie die geltend gemachten Ansprüche einer Abmahnung oder eines Mahnbescheids unverzüglich von einem fachlichen Anwalt überprüfen.
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei sind in solchen Fällen ein hervorragender Ansprechpartner für Sie. Wir konnten bereits erfolgreiche, auch außergerichtliche Vergleiche mit der jeweiligen Gegenseite bei Abmahnungen erzielen. Auch MandantInnen, bei denen bereits der Mahnbescheid eingegangen war, konnten wir erfolgreich vor dem zuständigen Gericht vertreten. Im Rahmen der Streitigkeiten um einen Mahnbescheid sind insbesondere die Haftungsmaßstäbe sowie die Höhe der geforderten Geldbeträge zu überprüfen. Unser Team umfasst erfahrene Anwälte im Bereich des Filesharing, auch Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns unter anwalt@media-kanzlei.com oder stellen Sie ihre Anfrage unter nachfolgendem Link: https://www.media-kanzlei.com/kontakt/
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