FAZ berichtet über erfolgreiches Verfahren der Media Kanzlei vor dem OLG Frankfurt

Erfolgsgeschichte

FAZ berichtet über erfolgreiches Verfahren der Media Kanzlei vor dem OLG Frankfurt

Das OLG Frankfurt entschied in der Berufung am 27.02.2020 (Az. 6 U 219/19), dass eine Kieferorthopädin nicht mit dem Versprechen „perfekte Zähne“ werben darf. 

Die Mandantin ist selbst Kieferorthopädin und entdeckte auf der Homepage der Kollegin, dass diese mit dem Versprechen perfekter Zähne durch den Einsatz eines Zahnschienen-Systems warb. Dies hielt die Mandantin für unzulässig und stellte mit der Hilfe der Media Kanzlei einen Antrag auf Unterlassung der Werbeaussagen, der zunächst vor dem Landgericht Frankfurt scheiterte. 

In der Berufung entschied das OLG Frankfurt jedoch, dass es sich bei dem Versprechen um ein unzulässiges Erfolgsversprechen im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) handelt. Gemäß § 3 S. 2 Nr. 2 a HWG sei es unzulässig, durch Werbeaussagen den Eindruck hervorzurufen, dass ein bestimmter Erfolg “sicher” eintrete, so das Gericht. Hintergrund der Regelung ist, dass es aufgrund individueller Dispositionen der Patienten auch zu keinem Erfolg kommen kann, sodass eine Erfolgsgarantie unvereinbar ist. 

Bei der Angabe „ perfekte Zähne“ handelt es sich nicht um ein rein subjektives Merkmal, da gerade bei der Korrektur von Zahnfehlstellungen, auf die die Antragsgegnerin auch hinaus wollte, ein objektiver Betrachter durchaus beurteilen kann, ob Zähne gerade sind oder nicht. Ihre Werbeaussage auf der Homepage enthalte damit einen objektiven Tatsachenkern, der einen Erfolg versprechen lässt. 

Der Verbraucher versteht eine solche Aussage auch nicht als bloße reklamehafte Übertreibung, da gerade bei Aussagen durch Ärzte ein besonderes Vertrauen des Verbrauchers dafür entgegengebracht wird, dass diese objektiv handeln und sich mit Werbeaussagen zurückhalten. Die Aussagen der Ärzte werden für den Verbraucher im Zweifel ernst genommen. 

Durch die Werbung mit „perfekten Zähnen“ hat die Antragsgegnerin damit unzulässig einen Behandlungserfolg versprochen. 

 

Hier geht es zum Artikel vom 14.04.2020. 

 

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/frau-lächeln-zähne-gesundheit-zahn-3498849/

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