Dienstag, 11.05.2021

Falsche Behauptungen über internationale Organisation in Tageszeitung

von Media Kanzlei

Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass die taz die Verbreitung falscher Behauptungen über unsere Mandantin zu unterlassen hat.

Unsere Mandantin ist eine internationale Organisation, die in fast 30 Ländern aktiv ist. In der Vergangenheit ist die Organisation in Kritik geraten. Auch die Tageszeitung taz berichtete über unsere Mandantin, stellte im Rahmen des Artikels jedoch falsche Behauptungen über den Verein auf. Durch die unwahre Tatsachenbehauptung wird unsere Mandantin in ihrem Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt.

Grundsätze der Verdachtsberichterstattung und Meinungsfreiheit verletzt

Die unwahren Aussagen verletzen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung dahingehend, dass es bereits an einem Mindesttatbestand an Beweistatsachen fehlt. Zudem fehlt es an einer Stellungnahme des Klägers zu den erhobenen Vorwürfen, die für eine ausgewogene Berichterstattung zwingend erforderlich gewesen wäre.

Neben dem Schutz der persönlichen Ehre muss zusätzlich auch die Meinungsfreiheit auf der Seite des Betroffenen berücksichtigt werden, wenn diese Betroffenen mit bestimmten Vorwürfen konfrontiert werden. 

Persönlichkeitsrechtsverletzung begründet Unterlassungsanspruch und Kosten-Erstattungsanspruch

Wir haben die taz Verlags u. Vertriebs GmbH zunächst mit anwaltlichem Schreiben abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Nur durch die Abgabe einer solchen Unterlassungsverpflichtungserklärung kann die sog. Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Zudem haben wir die taz zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Dieser Anspruch ergibt sich aus Schadensersatzgesichtspunkten sowie aus den Grundsätzen der auftragslosen Geschäftsführung.

Keine Reaktion der Gegenseite - wir beantragen einstweilige Verfügung

Auf die Abmahnung reagierte die taz nicht. Unsere Anwälte stellten daher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Landgericht Frankfurt hat die einstweilige Verfügung unserem Antrag entsprechend vollumfänglich erlassen. Der taz wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, die falsche Behauptungen in Bezug auf unsere Mandantin zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen.

Unsere Anwaltskanzlei rät zu Hauptsacheklage – erfolgreich!

Die taz reagierte jedoch immer noch nicht und gab auch nach einem Aufforderungsschreiben von unserer Seite keine Abschlusserklärung ab, dass sie die einstweilige Verfügung rechtsverbindlich als endgültige Regelung anerkenne und auf Widerspruch sowie Anträge nach §§ 926, 927 ZPO verzichte. Die einstweilige Verfügung hat jedoch nur vorläufigen Charakter. Zur endgültigen Sicherung des Unterlassungsanspruches unserer Mandantin haben wir daher eine Hauptsacheklage erhoben. In der Zwischenzeit hatte die taz ihren Online-Artikel geändert und um einen Hinweis auf einen laufenden Rechtsstreit mit unserer Mandantin ergänzt.

Das Landgericht Frankfurt hat seine Entscheidung aus dem Eilverfahren bestätigt und die taz zur Zahlung sämtlicher Kosten verurteilt – wir haben also vollumfänglich gewonnen. Die Gegenseite hat bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen, sodass sich das Verfahren noch weiterziehen könnte.

Anwaltskanzlei für Presserecht und Medienrecht

Das Team der Media Kanzlei konnte dank der Expertise und Erfahrung unserer AnwältInnen schon zahlreiche Erfolge in den Bereichen Presserecht und Medienrecht erzielen. Vertrauen auch Sie uns und wenden Sie sich mit ihrem Anliegen an die Media Kanzlei.

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