
Erfolgreicher Freischaltungsanspruch: Media Kanzlei setzt sich gegen rechtswidrige Sperrung durch
Unsere Mandantin ist 12 Jahre alt und besucht die 7. Klasse auf einem Gymnasium in Nordrhein-Westfalen. Dort haben die Schüler einen Zugang zum Schulserver, über den sie ihre Hausaufgaben erhalten, Rechercheaufträge im Internet erledigen oder allgemeine Informationen der Schule z.B. über neue Bestimmungen zu Corona-Verhaltensregeln erhalten. Im August hatte sich die Schulleitung an die Eltern gewandt und zum Kauf eines iPads für die Kinder bis zum Ende des Monats aufgefordert. Diese Aufforderung hatte die Mutter unserer Mandantin gemeinsam mit einer anderen Mutter in einer Sammelmail an verschiedene Eltern kritisiert und darauf hingewiesen, dass es keine Pflicht gebe, iPads auf eigene Kosten zu erwerben. Die besagte kritische Mail wurde über den Schulaccount des anderen Kindes verschickt.
Kurze Zeit später waren die Accounts unserer Mandantin sowie des anderen Kindes gesperrt und die Mutter wandte sich an die Anwälte der Media Kanzlei.
Einen Tag nach Übersendung unseres Schreibens war der Schulaccount unserer Mandantin wieder freigeschaltet.
Die Sperrung war schon deshalb rechtswidrig, weil schulische Maßnahmen stets an ein Verhalten der Schülerin anknüpfen, an dem es hier bereits fehlt.
Die Kritik an der Schulpolitik der Mutter war im Übrigen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Wenn auch Sie Hilfe bei der Durchsetzung von Freischaltungs- oder Entsperrungsansprüchen ihres Accounts benötigen, kontaktieren Sie die Anwälte /-innen der Media Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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