Einstweilige Verfügung gegen negative Bewertung einer Umzugsfirma

Erfolgsgeschichte

Einstweilige Verfügung gegen negative Bewertung einer Umzugsfirma

Auf einem Vergleichsportal für Umzugsfirmen hat ein Umzugsunternehmen eine negative Bewertung von einer ehemaligen Kundin erhalten. In dieser Bewertung bemängelt die Kundin Schäden, die sie dem Unternehmen jedoch nicht fristgerecht gemeldet hatte. Nachdem sie das ursprüngliche Schadensprotokoll unterschrieben hatte, ohne etwaige Schäden zu bemängeln, meldete die Kundin einige Zeit später doch noch einen Schaden. Daraufhin erstattete das Umzugsunternehmen ihr aus Kulanz eine angemessene Summe. Im Gegenzug wurde eine Abfindungserklärung unterschrieben, die eine Verzichtserklärung zur Bewertung der Firma über diesen Umzug beinhaltete.

Falsche und bewusst unvollständige Bewertung – Media Kanzlei berät

Mehr als ein Jahr später veröffentlichte die Kundin jedoch auf einem Online-Bewertungsportal eine negative Bewertung über das Umzugsunternehmen, die auf falschen und bewusst unvollständigen Tatsachen aufbaut. Die Aussagen, die im Rahmen der Bewertung veröffentlicht wurden, stuften die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei als unwahre Tatsachenbehauptungen ein. Die Entschädigung aus Kulanz ist bewusst verschwiegen worden, wodurch der Eindruck entsteht, die Kundin sei auf ihren Schäden sitzengeblieben.

Diese Äußerungen können das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit und dem direkten Kundenkreis zu beeinträchtigen. Die Bewertung wurde in einer Weise formuliert, die das Umzugsunternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern schwächen soll und seinen guten Ruf schädigt. Die Bewertungen waren außerdem schon aufgrund der abgegebenen Verzichtserklärung zur Bewertung der Firma über diesen Umzug unzulässig.

Aufforderung zur Löschung der Bewertung

Das Umzugsunternehmen forderte die ehemalige Kundin daraufhin zur Löschung der Bewertung auf. Nachdem sie dieser Aufforderung nicht nachkam, erhielt sie eine Abmahnung von Anwältinnen und Anwälten der Media Kanzlei. Nachdem sie schließlich auch nicht zu der Abgabe einer Unterlassungserklärung bereit war, stellten die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung bei dem Landgericht Frankfurt am Main.

Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagt das LG Frankfurt am Main die Behauptung und/oder Verbreitung der falschen Aussagen der Bewertung.

Erfolglose Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Bereits im Juni 2022 forderten wir die Gegnerin auf, den Artikel zu widerrufen und sich rechtlich verbindlich zu verpflichten, weitere Veröffentlichungen in dieser Angelegenheit zu unterlassen. Der Aufforderung kam Axel Springer SE jedoch nicht nach, so dass wir anschließend Klage einreichten.

Zwar hatte die Gegnerin gegen die ursprüngliche Entscheidung Widerspruch eingelegt. Die einstweilige Verfügung gegen Axel Springer SE wegen der Veröffentlichung von ehrverletzenden Informationen wurde durch das Urteil jedoch nun als rechtmäßig bestätigt. 

Wir konnten nachweisen, dass die einstweilige Verfügung notwendig war, um weiteren Schaden abzuwenden. 

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Gegnerin untersagt, die streitegegenständlichen Inhalte über unsere Mandantin zu veröffentlichen, ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einem Ordnungsgeld geahndet.

Auch Sie haben negative Bewertungen erhalten?

Sollten auch Sie oder ihr Unternehmen eine unbegründete und/oder falsche negative Bewertung erhalten haben, wenden Sie sich gerne an die erfahrenen Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei.

Wir empfehlen Ihnen zudem unsere FAQ: https://www.media-kanzlei.com/faq/anwalt-fuer-schlechte-bewertung

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